Umzugshelfer werden.
CHF 25–40 pro Stunde, keine Bewilligung, kein Werkzeug, drei Spitzen-Wochenenden im Jahr. Wie ein Zügeltag aussieht, was du mitbringst, wie du offerierst, wer für einen Kratzer zahlt — und die eine Suva-Regel, die deinen Rücken gesund hält.

Umzugshilfe ist der einfachste Nebenjob überhaupt: pünktlich kommen, sorgfältig tragen, freundlich sein. Bezahlt werden CHF 25–40 pro Stunde.
Jeder Schweizer Mietvertrag endet am letzten Tag eines Quartals. Darum zügelt an drei Wochenenden im Jahr das ganze Land gleichzeitig — und niemand hat genug Freunde mit starkem Rücken. Keine Bewilligung, keine Ausbildung, kein Werkzeug: gute Schuhe, Handschuhe, ein Partner und die Suva-Regel zu 25 Kilo.
- Such dir einen Partner.Kunden buchen Zweierteams. CHF 55–60 pro Stunde für beide zusammen.
- Nimm das Vorgespräch ernst.Zimmer, Stockwerk, Lift, Parkplatz, Klavier. Aus diesen fünf Antworten entsteht die Offerte.
- Trag so, wie die Suva es sagt.Allein höchstens 25 kg, alles andere zu zweit, Knie beugen, Last nah am Körper.
- Kläre vor dem Heben, wer für Schäden zahlt.Angestellt: der Arbeitgeber. Auf eigene Rechnung: du — also mach eine Betriebshaftpflicht.
Der Tarif, das Gewicht, der Lieferwagen.
Vier Teile, sechs bis acht Stunden.
- Das Vorgespräch, zwei Tage vorher.Wie viele Zimmer, welches Stockwerk, gibt es einen Lift, wo parkiert der Lieferwagen, gibt es ein Klavier. Zehn Minuten, die eine Stunde sparen.
- Einpacken und schützen, 30 Minuten.Decken aufs Parkett, Karton an die Ecken im Treppenhaus, Türen aus den Angeln, wenn das Sofa es verlangt.
- Tragen, 3–5 Stunden.Schweres und Grosses zuerst, Kartons zuletzt. Alles über 25 kg zu zweit. Der Lieferwagen wird eng beladen, damit nichts rutscht.
- Ausladen, 2–3 Stunden, und der Rundgang.Jedes Stück ins richtige Zimmer, dann eine Runde mit dem Kunden: nichts zerkratzt, nichts fehlt, Bezahlung vor Ort.
Drei Listen.
Zimmer, Stockwerk, Lift, Team — die Schätzung.
Ein grobes Planungstool für deine ersten Offerten, basierend auf typischen Umzugszeiten. Nach deinen ersten zehn Aufträgen anpassen.
Sechs Dinge, die du vor dem ersten Karton klärst.
- Papierkram: meist ein Lohn im PrivathaushaltWenn eine Familie dich direkt bezahlt, ist die Familie dein Arbeitgeber: AHV ab dem ersten Franken über das vereinfachte Abrechnungsverfahren, und die Familie versichert dich gegen Unfall. Wenn dich eine Umzugsfirma tageweise anstellt, zieht sie die AHV ab CHF 2 500 im Jahr ab. Wenn du selbst mehreren Kunden Rechnungen stellst, bist du selbständig — siehe Selbständig werden in 7 Schritten. [7]
- Schäden: vor dem Heben klären, wer zahltAls Angestellter trägt der Arbeitgeber Schäden, die du verursachst, ausser du warst grobfahrlässig. Auf eigene Rechnung deckt deine Privathaftpflicht bezahlte Arbeit nicht — eine Betriebshaftpflicht schon. Haltet es vor dem ersten Karton schriftlich fest. [9]
- Unfall: versichert ab der ersten StundeWer dich anstellt — Familie oder Firma —, versichert dich ab der ersten Stunde gegen Berufsunfall. Auf eigene Rechnung behältst du die Unfalldeckung in deiner Krankenkasse. [8]
- Fahren: Kategorie B reichtFür einen Lieferwagen bis 3.5 t Gesamtgewicht reicht der normale Führerausweis. Darüber: Kategorie C1 und Chauffeur-Ausbildung. Dein eigenes Auto für Waren von Kunden gilt als gewerbliche Nutzung — sag es der Versicherung. [6]
- Preis pro Stunde, mit MinimumCHF 30 pro Stunde, mindestens drei Stunden, Anfahrt innerhalb der Stadt inklusive. Trinkgeld von 5–10 % ist an einem guten Tag üblich — nie fragen, immer danke sagen. [2]
- Saison: Monatsende, QuartalsendeSchweizer Mietverträge enden am 31. März, 30. Juni und 30. September; das letzte Wochenende dieser Monate ist das strengste des Jahres. Trag sie jetzt in deinen Kalender ein.
Was die zehn Wochenend-Aufträge im Vergleich bringen: Nebenjob am Wochenende: 10 Aufträge, die du sofort anbieten kannst. Versicherung ausführlich: Versicherung beim Nebenjob.
Kurze Antworten.
Wie viel verdient ein Umzugshelfer in der Schweiz?
Private Helfer verdienen CHF 25–40 pro Stunde; Zweierteams werden für CHF 55–60 pro Stunde gebucht, Dreierteams für etwa CHF 80. Umzugsfirmen verlangen mit Lieferwagen und Fahrer CHF 80–120. Eine typische Wohnung dauert 4–8 Stunden.
Brauche ich einen eigenen Lieferwagen?
Nein. Die meisten Kunden mieten einen Lieferwagen oder buchen eine Firma; du bringst Kraft und Sorgfalt. Wenn du fährst: Für einen Lieferwagen bis 3.5 t reicht der Führerausweis Kategorie B.
Wer zahlt, wenn etwas kaputtgeht?
Wenn eine Familie oder Firma dich anstellt: der Arbeitgeber, ausser du warst grobfahrlässig. Wenn du auf eigene Rechnung arbeitest: du — also schliess eine Betriebshaftpflicht ab und halte die Regel vor dem Auftrag schriftlich fest.
Wie viel darf ich heben?
Die Suva empfiehlt fürs gelegentliche Heben etwa 25 kg für Männer und 15 kg für Frauen, mit dem Alter weniger. Schweres zu zweit tragen, die Last nah am Körper halten, in die Knie gehen.
Brauche ich eine Bewilligung oder Ausbildung?
Nein. Umzugshilfe darfst du frei anbieten. Sinnvolle Vorbereitung: ein Partner, gute Schuhe und Handschuhe und die Hebe-Regeln der Suva.

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Tasker werdenWoher die Regeln stammen.
- [1]Lohncheck — Umzugshelfer — private Umzugshelfer CHF 20–30 pro Stunde. lohncheck.ch
- [2]Umzug 365 — Umzugshelfer — Teampreise: 2 Helfer CHF 55/h, 3 Helfer CHF 80/h, 4 Helfer CHF 105/h; Trinkgeld 5–10 %. www.umzug-365.ch
- [3]knows.com — Stundenlohn Schweiz — Umzugshilfe auf Plattformen CHF 25–50 pro Stunde. www.knows.com
- [4]20 Minuten — Handwerk ist der gefragteste Nebenjob (2026) — Umzug und Transport gehören zu den gefragtesten Nebenjobs. www.20min.ch
- [5]Suva — Heben Sie Lasten clever — gelegentliches Heben etwa 25 kg für Männer, 15 kg für Frauen; Last nah am Körper, Knie beugen, zu zweit tragen. www.suva.ch
- [6]Schweizerische Eidgenossenschaft — Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Art. 3 — Kategorie B umfasst Fahrzeuge bis 3 500 kg. www.fedlex.admin.ch
- [7]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.01 / 2.06 — Regel CHF 2 500; Arbeitgeber im Privathaushalt ziehen ab dem ersten Franken ab (2026). www.ahv-iv.ch
- [8]Suva — BU/NBU — Berufsunfälle sind ab der ersten Stunde über den Arbeitgeber versichert. www.suva.ch
- [9]Helvetia — Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung — berufliche und gewerbliche Tätigkeiten ausgeschlossen. www.helvetia.com