Versicherung beim Nebenjob.
Unfall, Haftpflicht, Arbeitslosigkeit, Vorsorge: Vier Versicherungen entscheiden, was passiert, wenn beim Nebenjob etwas schiefgeht. Bist du nebenbei angestellt, ist fast alles für dich geregelt. Bist du selbständig, fast nichts. Hier die Regeln einfach erklärt, mit einem Check aus drei Fragen.

Beim Nebenjob zählen vier Versicherungen. Die meisten laufen ohne dein Zutun – ausser du arbeitest auf eigene Rechnung.
Stellt dich eine Firma oder eine Familie an, muss sie dich von Gesetzes wegen versichern: Unfälle bei der Arbeit ab der ersten Stunde, Arbeitslosigkeit und – ab einem bestimmten Lohn – eine Pensionskasse. Schreibst du eigene Rechnungen, macht das niemand für dich. Das ist der ganze Unterschied, und er entscheidet, welche der vier Punkte unten du selbst abhaken musst.
- Unfall.Arbeitgeber versichern dich bei der Arbeit ab der ersten Stunde. Freizeitunfälle: über einen Job mit 8 Stunden pro Woche oder mehr – sonst über deine Krankenkasse.
- Haftpflicht.Als Angestellter trägt der Arbeitgeber das Risiko. Auf eigene Rechnung brauchst du eine Betriebshaftpflicht – die private zahlt nicht.
- Arbeitslosigkeit.Angestellte sind versichert. Selbständige nicht.
- Vorsorge.Die AHV gilt immer. Eine Pensionskasse erst ab CHF 22 680 bei einem Arbeitgeber; Selbständige sparen in die Säule 3a.
Was jede tut, in einem Absatz.
Sieben Zahlen, die du kennen solltest.
Drei Fragen, dann die Lücken.
Beschreibe deinen Hauptjob, den Nebenjob und seine Stunden. Die Seite zeigt, was schon versichert ist und was du selbst regeln musst.
Acht Dinge, die die vier Punkte nicht sagen.
- Die 8-Stunden-Regel, Job für JobDie Stunden werden nicht zusammengezählt. Jeder Arbeitgeber schaut nur auf seinen Job: Bei 8 Stunden pro Woche oder mehr versichert dieser Arbeitgeber deine Freizeitunfälle (NBU) und zieht dafür etwa 1–2 % ab. Unter 8 Stunden deckt der Job nur Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. [1] [3]
- Hauptjob ab 8 Std.: Deine Freizeit ist gedecktDie NBU-Versicherung deines Hauptarbeitgebers zahlt jeden Unfall ausserhalb der Arbeit – auf dem Velo, auf der Skipiste und auch bei deinen eigenen kleinen Aufträgen für Kunden. Sie zahlt den Arzt und 80 % deines Hauptlohns; das Nebeneinkommen, das dir entgeht, wird nicht ersetzt. [1]
- Kein Job mit 8 Stunden: Unfall in der Krankenkasse einschliessenStudierende, Leute mit nur kleinen Jobs, Selbständige: Sag deiner Krankenkasse, dass sie die Unfalldeckung einschliessen soll. Das kostet ein paar Franken im Monat und zahlt den Arzt – aber nicht deinen Verdienstausfall. [1]
- Selbständig: kein automatischer SchutzNiemand versichert dich gegen Unfall oder Krankheit, ausser du selbst. Möglichkeiten: freiwillige Suva/UVG-Versicherung (mit Taggeld, ab etwa CHF 2 000 pro Jahr bei vollem Einkommen), eine private Taggeldversicherung oder wenigstens die Unfalldeckung in der Krankenkasse. [5] [6]
- Arbeit für eine Familie: Die Familie muss dich versichernEin Privathaushalt, der eine Putzkraft, einen Babysitter oder einen Gärtner beschäftigt, muss für sie eine Unfallversicherung abschliessen – etwa CHF 100 pro Jahr – und ab dem ersten Franken AHV abrechnen. Viele Familien nutzen für beides das vereinfachte Abrechnungsverfahren. [4] [7]
- Haftpflicht: was die meisten Tasker vergessenEin zerbrochenes Fenster, ein zerkratztes Auto, ein überschwemmtes Bad. Die Privathaftpflicht sagt: nur Privatleben. Manche Policen dulden kleine Nebentätigkeiten (Musikstunden, Flohmarkt) bis etwa CHF 12 000 pro Jahr – frag schriftlich nach. Wer auf eigene Rechnung bei anderen Leuten zuhause bezahlt arbeitet, braucht eine Betriebshaftpflicht, ab rund CHF 300 pro Jahr. [8] [9]
- Dein eigenes AutoDie Fahrt zu einem Auftrag ist private Nutzung. Liefern oder Personen und Waren gegen Geld transportieren ist gewerbliche Nutzung – melde das deiner Autoversicherung, sonst ist ein Unfall vielleicht nicht gedeckt.
- Lohn bei Krankheit und MutterschaftEin Nebenarbeitgeber muss dir bei Krankheit den Lohn anteilig weiterzahlen, sobald du drei Monate angestellt bist (drei Wochen im ersten Jahr). Die Mutterschaftsentschädigung zählt auch das Nebeneinkommen: 80 % deines Durchschnittseinkommens, bis CHF 220 pro Tag, während 14 Wochen. [13] [14]
Die AHV wird erklärt in Die AHV-Regel CHF 2 500 einfach erklärt, die Treuepflicht und die Stundenregeln in Nebenjob in der Schweiz: Was ist erlaubt?.
Kurze Antworten.
Ich arbeite neben meinem Vollzeitjob 4 Stunden pro Woche in einem Café. Bin ich gegen Unfälle versichert?
Ja. Die Versicherung deines Vollzeit-Arbeitgebers deckt deine Freizeitunfälle (NBU). Das Café versichert dich ab der ersten Stunde bei Unfällen während der Arbeit dort und auf dem Arbeitsweg. Du musst nichts tun.
Ich habe nur kleine Nebenjobs und keinen Hauptjob. Wer versichert mich?
Jeder Job versichert dich ab der ersten Stunde gegen Unfälle bei der Arbeit. Für Unfälle in der Freizeit musst du die Unfalldeckung in deine Krankenkasse (KVG) einschliessen – melde das deiner Krankenkasse. Sie zahlt den Arzt, nicht deinen Verdienstausfall.
Zahlt meine Privathaftpflicht Schäden, die ich bei der Arbeit für einen Kunden verursache?
Meist nicht. Privathaftpflicht-Policen decken das Privatleben und schliessen berufliche oder geschäftliche Tätigkeiten aus; einige dulden kleine Nebentätigkeiten bis etwa CHF 12 000 pro Jahr. Wenn du auf eigene Rechnung bei anderen Leuten zuhause bezahlte Arbeit machst, schliess eine Betriebshaftpflichtversicherung ab – rund CHF 300 pro Jahr.
Zahle ich bei einem Nebenjob mit CHF 15 000 in eine Pensionskasse ein?
Nein. Die Pensionskasse (BVG) ist erst ab CHF 22 680 pro Jahr bei einem Arbeitgeber obligatorisch. Du kannst dich freiwillig über die Auffangeinrichtung versichern (BVG Art. 46) oder in die Säule 3a sparen.
Ich beschäftige eine Putzkraft für 3 Stunden pro Woche. Brauche ich eine Versicherung?
Ja. Als Privathaushalt musst du sie gegen Unfälle versichern (rund CHF 100 pro Jahr bei jedem zugelassenen Versicherer) und ab dem ersten Franken AHV abrechnen. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren mit der Ausgleichskasse erledigt AHV, Steuern und – in der Variante «plus» – die Unfallprämien zusammen.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn mein Nebengeschäft scheitert?
Nein. Selbständige zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und bekommen nichts von ihr. Nur Lohn als Angestellter baut einen Anspruch auf.

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Tasker werdenWoher die Regeln stammen.
- [1]Suva — BU/NBU-Beurteilung — Berufsunfälle ab der ersten Stunde; Nichtberufsunfälle erst ab 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber; unter 8 Stunden Unfalldeckung über die Krankenkasse. www.suva.ch
- [2]Schweizerische Eidgenossenschaft — Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 1a – obligatorische Versicherung der Arbeitnehmenden; Art. 4 – freiwillige Versicherung für Selbständige. www.fedlex.admin.ch
- [3]Schweizerische Eidgenossenschaft — Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13 – Nichtberufsunfälle versichert ab 8 Stunden pro Woche. www.fedlex.admin.ch
- [4]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.06 — Hausdienstangestellte (2026): AHV ab dem ersten Franken, Unfallversicherung obligatorisch, Mindestlöhne NAV CHF 20.35–24.55 pro Stunde. www.ahv-iv.ch
- [5]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.09 — Selbständige und Sozialversicherungen: keine ALV, freiwillige UVG, sinkende Beitragsskala AHV. www.ahv-iv.ch
- [6]Suva — Unternehmerversicherung — freiwillige Unfallversicherung für Selbständige: Prämien, versicherter Verdienst CHF 66 690 bis 148 200. www.suva.ch
- [7]Die Mobiliar — Unfallversicherung für Hausangestellte — ab etwa CHF 100 pro Jahr. www.mobiliar.ch
- [8]Helvetia — Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen — deckt das Privatleben, keine beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeiten; enge Ausnahme für kleine Nebentätigkeiten. www.helvetia.com
- [9]Gryps — Betriebshaftpflicht — Privathaftpflicht endet bei etwa CHF 12 000 Umsatz; Betriebshaftpflicht für Kleinfirmen ab etwa CHF 300 pro Jahr. www.gryps.ch
- [10]Beobachter — Arbeitslos und doch arbeiten — Zwischenverdienst, Aufstockung auf 70/80 %. www.beobachter.ch
- [11]Calxia — BVG-Eintrittsschwelle 2026 — CHF 22 680 pro Arbeitgeber; Koordinationsabzug CHF 26 460; freiwilliger Beitritt über die Auffangeinrichtung (BVG Art. 46). calxia.com
- [12]finpension — Säule 3a: Maximalbetrag 2026 — CHF 7 258 mit Pensionskasse; ohne 20 % des Nettoeinkommens bis CHF 36 288. finpension.ch
- [13]Die Mobiliar — Lohnfortzahlung bei Krankheit — OR Art. 324a, Basler/Berner/Zürcher Skala; Krankentaggeldversicherung ist freiwillig. www.mobiliar.ch
- [14]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 6.02 — Mutterschaftsentschädigung: 80 % des Einkommens, max. CHF 220 pro Tag, 14 Wochen; Voraussetzungen. www.ahv-iv.ch