Handwerker-Nebenjobs.
Montieren, Aufhängen, Malen und kleine Reparaturen bringen CHF 35–60 pro Stunde oder pro Stück, brauchen Werkzeug für CHF 300 und keine Bewilligung. Wo die Grenze liegt (Strom, Gas, Wasser), eine Preisliste, ein Offerten-Rechner und die eine Versicherung, die du vor dem ersten Bohrloch brauchst.

Handwerkerarbeit ist der gefragteste Nebenjob der Schweiz, und das meiste darfst du frei anbieten. Die Grenze heisst Strom, Gas und Wasser.
In jeder Wohnung steht ein Schrank im Karton, ein Regal lehnt noch an der Wand, und eine Lampe traut sich niemand aufzuhängen. Montieren, Aufhängen, Malen und kleine Reparaturen bringen CHF 35–60 pro Stunde oder pro Stück, brauchen Werkzeug für CHF 300 und keine Bewilligung. Was du aber brauchst: eine klare Liste, was du nicht anfasst – und eine Betriebshaftpflicht für den Tag, an dem der Bohrer eine Leitung trifft.
- Werkzeug einmal kaufen.Bohrer, Wasserwaage, Schraubenzieher, Inbusschlüssel, Gummihammer, Massstab, Leitungssucher, Abdeckplane. Rund CHF 300.
- Pro Stück abrechnen.Regal CHF 50, Bett CHF 75, Schrank CHF 130. Kunden verstehen Stücke, nicht Stunden.
- Sag, was du nicht machst.Keine Steckdosen, keine Leitungen, kein Gas, kein Wasser vor dem Zähler. Schreib es in dein Profil.
- Den Bohrer versichern.Betriebshaftpflicht, rund CHF 300 pro Jahr, vor dem ersten Kunden.
Pro Stück, pro Stunde und wie oft gefragt wird.
Was der Markt für die üblichen Aufträge zahlt.
- Regal, Nachttischpro StückCHF 40–60
- Bett, Pult, Kommodepro StückCHF 60–90
- Kleiderschrank (Typ PAX)pro StückCHF 100–160
- Regale, Spiegel, Vorhangschienen aufhängenpro StundeCHF 35–50
- Zimmer streichen, zwei Anstrichepro ZimmerCHF 250–450
- Silikonfugen, kleine Reparaturenpro StundeCHF 35–50
- TV-Wandhalterungpro AuftragCHF 60–100
Mittlere Marktpreise für Privatkunden in Schweizer Städten; Handwerksbetriebe verlangen zwei- bis dreimal mehr. [1] [2] [3]
Wo die Bewilligungsgrenze liegt.
Die vollständige Liste mit zwanzig Aufträgen steht in Welche Nebenjobs brauchen eine Bewilligung oder ein Zertifikat?.
Kreuz an, was die Kunden wollen.
Sechs Dinge, die Handwerker von hilfsbereiten Nachbarn unterscheiden.
- Werkzeug: CHF 300 für allesEin Akkubohrer mit Bits, eine Wasserwaage, ein Satz Schraubenzieher und Inbusschlüssel, ein Gummihammer, ein Massstab, ein Leitungssucher, eine Abdeckplane. Die Kunden stellen Möbel, Farbe, Schrauben und die passenden Dübel für ihre Wände.
- Pro Stück, nicht pro StundeKunden wissen, was die Montage eines Schranks kostet; wie lange sie dauert, wissen sie nicht. Fixpreise pro Stück verkaufen sich und belohnen dich, wenn du schnell bist. Den Stundenlohn behältst du für unklare Reparaturen.
- Mietwohnung: die Wände der VermieterBohren in Plättli, tragende Wände oder Fassaden braucht in einer Mietwohnung die Zustimmung der Vermieter. Frag die Kunden, ob sie Eigentümer oder Mieter sind, bevor du einen 60-kg-Fernseher montierst.
- Schäden: das grösste Risiko im JobEine angebohrte Leitung, ein zerkratzter Boden, ein Schrank, der umkippt. Deine Privathaftpflicht deckt bezahlte Arbeit nicht. Die Betriebshaftpflicht (rund CHF 300 pro Jahr) schon – schliess sie vor dem ersten Kunden ab und schreib «was ich nicht mache» in dein Profil. [8] [9]
- Papierkram: meist selbständigHandwerkeraufträge sind Einzelaufträge für viele Kunden, also stellst du Rechnungen. Ab CHF 2 500 pro Jahr meldest du dich bei der Ausgleichskasse als selbständig an; darunter, neben einer Hauptstelle, musst du nichts tun ausser der Steuererklärung. [10]
- Erste Kunden: Fotos und eine ListeFotografiere jedes fertige Stück. Drei Fotos und eine Liste mit Fixpreisen sind ein besseres Profil als jeder Text. Die ersten Kunden kommen aus deinem Haus, die nächsten von den ersten.
Schritt für Schritt selbständig werden: Selbständig werden in 7 Schritten. Versicherung: Versicherung beim Nebenjob.
Kurze Antworten.
Wie viel kann ich für Möbelmontage in der Schweiz verlangen?
Rund CHF 40–60 pro Stück für ein Regal, ein Bett oder ein Sideboard, CHF 100–160 für einen Schrank, CHF 60–100 für eine TV-Wandhalterung. Kleine Reparaturen und Aufhängen bringen CHF 35–50 pro Stunde; Handwerksbetriebe verlangen CHF 70–160.
Darf ich für Kunden eine Lampe oder eine Steckdose montieren?
Eine Steckdose: nie – das ist bewilligungspflichtige Elektroarbeit (ESTI). Eine Lampe oder einen Schalter an einem bestehenden 230-V-Stromkreis: in der eigenen Wohnung erlaubt, nicht bei Kunden. Strom, Gas und Wasserleitungen vor dem Zähler gehören nicht auf deine Liste.
Brauche ich eine Bewilligung für Handwerkerarbeiten?
Nein. Montage, Aufhängen, Malen, Silikon, Türgriffe, Wasserhähne und Abflüsse sind für alle frei. Nur Elektro-, Gas- und Asbestarbeiten brauchen eine Bewilligung.
Wer zahlt, wenn ich in eine Leitung bohre?
Du – ausser du hast eine Betriebshaftpflicht (rund CHF 300 pro Jahr). Die Privathaftpflicht schliesst bezahlte Arbeit aus.
Welches Werkzeug brauche ich?
Einen Akkubohrer, eine Wasserwaage, Schraubenzieher, Inbusschlüssel, einen Gummihammer, einen Massstab, einen Leitungssucher und eine Abdeckplane – rund CHF 300. Die Kunden stellen Möbel, Farbe und Schrauben.

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Tasker werdenWoher die Regeln stammen.
- [1]Ofri – Beispielauftrag IKEA-Montage – rund CHF 40–50 pro Stück für ein Sideboard, neun Offerten. www.ofri.ch
- [2]Baunex – Stundenlohn Handwerker Schweiz – Handwerker CHF 70–160 pro Stunde, Maler CHF 70–120, Hauswarte CHF 50–70. baunex.ch
- [3]knows.com – Stundenlohn Schweiz – einfache Handwerkerarbeiten CHF 25–50 pro Stunde auf Plattformen. www.knows.com
- [4]20 Minuten – Handwerk ist der gefragteste Nebenjob (2026) – über ein Viertel der gesuchten Nebenjobs betrifft Handwerk und Bau. www.20min.ch
- [5]Die Mobiliar – Strom und Wasser – Laien dürfen Lampen und Schalter nur an 230-V-Stromkreisen mit 30-mA-Fehlerstromschutzschalter ersetzen; Steckdosen, Nassräume und Drehstrom nur durch bewilligte Elektriker; keine Arbeiten an Wasserleitungen vor dem Zähler. www.mobiliar.ch
- [6]ESTI – Eidgenössisches Starkstrominspektorat – Installationsbewilligungen nach NIV – Elektroinstallationen für Dritte brauchen eine Bewilligung. www.esti.admin.ch
- [7]Schweizerische Eidgenossenschaft – Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27), Art. 16 – was Laien dürfen, nur in der eigenen Wohnung. www.fedlex.admin.ch
- [8]Helvetia – Bedingungen Privathaftpflicht – bezahlte Arbeit ausgeschlossen. www.helvetia.com
- [9]Gryps – Betriebshaftpflicht – Betriebshaftpflicht für einen kleinen Dienstleistungsbetrieb ab rund CHF 300 pro Jahr. www.gryps.ch
- [10]Informationsstelle AHV/IV – Merkblatt 2.02 – selbständiges Nebeneinkommen: Anmeldung ab CHF 2 500 pro Jahr (2026). www.ahv-iv.ch