Welche Nebenjobs brauchen eine Bewilligung oder ein Zertifikat?
Einen allgemeinen Gewerbeschein gibt es in der Schweiz nicht, und die meisten Aufträge darfst du frei anbieten. Eine kurze Liste ist aber nicht frei: Elektro- und Gasarbeiten, Personen fahren, Kinderbetreuung bei dir zuhause, Sicherheitsdienst, Asbest – und einige Aufträge sind nur bis zu einem gewissen Punkt frei. Zwanzig Aufträge, sortiert nach frei, mit Grenzen und bewilligungspflichtig.

Die meisten Nebenjobs brauchen gar keine Bewilligung. Einige brauchen eine vor dem ersten Auftrag.
Die Schweiz kennt keinen allgemeinen Gewerbeschein. Putzen, Umzüge, Möbel montieren, Gartenarbeit, Nachhilfe, Babysitting, Lieferungen – du darfst morgen anfangen. Das Gesetz greift nur dort ein, wo ein Fehler anderen schaden kann: Strom, Gas, Personen fahren, Kinder bei dir zuhause betreuen, Sicherheitsdienst, Asbest. Dort kommt zuerst eine Bewilligung, ein Kurs oder eine Meldung.
Drei Grundsätze hinter jeder Antwort auf dieser Seite.
Wähle den Auftrag.
Zwanzig typische Aufträge. Wähle deinen und lies, ob du anfangen darfst, was du brauchst und wer entscheidet.
Egal welcher Auftrag, drei Dinge gelten immer: AHV, sobald dein selbständiges Einkommen CHF 2 500 im Jahr übersteigt, jeder Franken gehört in die Steuererklärung, und eine Haftpflichtversicherung für Arbeiten bei anderen zuhause.
Frei, mit Grenzen oder bewilligungspflichtig – die ganze Liste.
- Putzen, Bügeln, AufräumenNichts. Keine Bewilligung, kein Kurs.Frei
- Umzugshilfe, Tragen, LadenNichts – mit einem Lieferwagen bis 3.5 t und einem normalen Führerausweis Kategorie B.Frei
- Gartenarbeit, Rasen mähen, Hecke schneidenFür normale Gartenarbeit nichts. Wer beruflich Pflanzenschutzmittel spritzt, braucht eine Fachbewilligung; ab 2027 kannst du sie ohne diese nicht einmal kaufen. Für das Fällen eines Baums braucht es eventuell eine Bewilligung der Gemeinde.Frei, mit Grenzen
- Möbelmontage, kleine Reparaturen, MalenNichts. IKEA-Schränke, Regale, Vorhangschienen, Malen, Plättli legen – alles frei.Frei
- ElektroarbeitenEine Bewilligung des ESTI. Laien dürfen nur Geräte einstecken und Glühbirnen wechseln. Steckdosen, Schalter, Lampen an fester Leitung, Kochherd-Anschlüsse: nur bewilligte Installateure – auch in der Wohnung eines Freundes.Bewilligung nötig
- Sanitär, Gas, HeizungGas und alles, was am öffentlichen Wassernetz hängt: nur anerkannte Installateure (SVGW / lokales Werk). Einen Wasserhahn wechseln oder einen Abfluss frei machen: frei.Bewilligung nötig
- Personen gegen Geld fahren (Taxi, Uber)Code 121 im Führerausweis (BPT) nach ärztlicher Untersuchung und Theorieprüfung, dazu in den meisten Kantonen eine kantonale Taxibewilligung. Plattformen ersetzen das nicht.Bewilligung nötig
- Pakete oder Essen liefernNichts ausser einem normalen Ausweis für Auto oder Velo. Melde deiner Motorfahrzeugversicherung die gewerbliche Nutzung.Frei
- Babysitting bei der Familie zuhauseNichts. Kinder bei ihnen zuhause zu betreuen ist frei, egal wie alt der Babysitter ist.Frei
- Kinder bei dir zuhause betreuen (Tagesfamilie)Wer regelmässig und gegen Bezahlung Kinder unter 12 bei sich zuhause betreut, braucht eine kantonale Bewilligung oder Meldung und bekommt Besuch von der Behörde. Die Schwellen (Stunden, Anzahl Kinder) sind je nach Kanton verschieden.Bewilligung nötig
- Hilfe für ältere Menschen zuhauseEinkaufen, Kochen, Gesellschaft, Spaziergänge: frei. Pflegeleistungen, die die Krankenkasse bezahlt (Spritzen, Wundpflege): nur mit anerkannter Ausbildung.Frei, mit Grenzen
- Kochen oder Backen zum VerkaufIn der Küche des Kunden für die Familie kochen: frei. Zuhause Lebensmittel herstellen und verkaufen (Kuchen, Mahlzeiten, Marktstand): bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle melden und Hygieneregeln einhalten. Alkohol ausschenken: kantonales Patent.Frei, mit Grenzen
- Hundespaziergänge, TiersittingDen Hund des Nachbarn ausführen oder füttern: frei. Regelmässig mehrere Tiere bei dir zuhause betreuen (ab etwa 6 oder als Pension): Bewilligung des kantonalen Veterinäramts; manche Kantone begrenzen, wie viele Hunde du gleichzeitig ausführen darfst.Frei, mit Grenzen
- Nachhilfe, Musikstunden, CoachingNichts. Privatunterricht jeder Art ist frei; nur wer an einer öffentlichen Schule unterrichtet, braucht ein Diplom.Frei
- IT-Hilfe, Computer einrichtenNichts. Software installieren, WLAN-Router einrichten, Drucker reparieren: frei. Feste Netzwerkkabel durch Wände ziehen gilt als Elektroinstallation.Frei
- Haare, Nägel, MassageKeine Bewilligung des Bundes. Tattoo und Piercing: beim Kanton melden und Hygieneregeln einhalten. Massagen, die die Versicherung zurückzahlen soll, brauchen eine EMR/ASCA-Registrierung.Frei, mit Grenzen
- Sicherheitsdienst, TürsteherKantonale Bewilligung in jedem Kanton – die Westschweizer Kantone haben ein gemeinsames Konkordat, die anderen eigene Gesetze.Bewilligung nötig
- Fotografie, DrohnenaufnahmenFotografieren: frei. Drohnen ab 250 g oder jede Drohne mit Kamera: Registrierung, Online-Prüfung und Haftpflichtversicherung über CHF 1 Million.Frei, mit Grenzen
- Verkauf an der Haustür oder auf MärktenHaustür- und Wanderverkauf braucht eine Ausweiskarte für das Reisendengewerbe; ein Marktstand eine Bewilligung der Gemeinde.Bewilligung nötig
- Renovation in Altbauten (vor 1990)Alles, was Asbest enthalten kann – alte Bodenplatten, Rohrisolationen, Eternit –, dürfen nur von der Suva anerkannte Firmen entfernen. Motorsägearbeiten für andere brauchen einen Kurs.Bewilligung nötig
Was für jeden Auftrag gleich ist – AHV, Steuern, Versicherung –, erklären Die AHV-Regel CHF 2 500 einfach erklärt, Nebeneinkommen und Steuern und Versicherung beim Nebenjob.
Kurze Antworten.
Brauche ich einen Gewerbeschein, um in der Schweiz als Tasker zu arbeiten?
Nein. In der Schweiz gibt es keinen allgemeinen Gewerbeschein. Die meisten Aufträge – Putzen, Umzüge, Montage, Gartenarbeit, Nachhilfe, Babysitting – brauchen überhaupt keine Bewilligung. Du meldest dich erst bei der AHV-Ausgleichskasse an, wenn dein selbständiges Einkommen CHF 2 500 im Jahr übersteigt – und das ist ein Schritt bei der Sozialversicherung, keine Bewilligung.
Darf ich für einen Kunden eine Steckdose oder einen Lichtschalter ersetzen?
Nein. Fest installierte Elektroinstallationen dürfen nur Inhaber einer ESTI-Bewilligung ausführen, auch in der Wohnung eines Freundes. Laien dürfen Glühbirnen wechseln und Geräte einstecken. Schon das Aufhängen einer Lampe an bestehenden Leitungen gilt als Installationsarbeit.
Brauche ich eine Bewilligung fürs Babysitten?
Nicht bei der Familie zuhause. Wer regelmässig Kinder bei sich zuhause betreut (Tagesfamilie), braucht nach der PAVO eine Bewilligung oder Meldung beim Kanton.
Darf ich in meiner Küche kochen und Mahlzeiten verkaufen?
Ja, nachdem du dich bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle gemeldet hast und ihre Hygieneregeln einhältst. Kochen in der Küche eines Kunden für diese Familie ist frei.
Kann ich mit einem normalen Führerausweis für Uber fahren?
Nein. Wer Personen gegen Geld befördert, braucht den Code 121 (BPT) im Führerausweis – mit ärztlicher Untersuchung und Theorieprüfung – und in den meisten Kantonen zusätzlich eine Taxibewilligung. Waren oder Möbel mit einem Lieferwagen bis 3.5 t zu transportieren, ist frei.
Ist Hundespazieren geregelt?
Nein, ausser du betreust regelmässig mehrere Tiere bei dir zuhause – ab etwa sechs Tieren oder als Hundepension. Dafür brauchst du eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramts. Manche Kantone begrenzen, wie viele Hunde eine Person gleichzeitig ausführen darf.

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Tasker werdenWoher die Regeln stammen.
- [1]Schweizerische Eidgenossenschaft — Bundesverfassung, Art. 27 — Wirtschaftsfreiheit: Jedes Gewerbe ist frei, solange kein Gesetz es einschränkt. www.fedlex.admin.ch
- [2]Schweizerische Eidgenossenschaft — Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27), Art. 6–16 — Elektroinstallationen nur mit ESTI-Bewilligung; was Laien dürfen. www.fedlex.admin.ch
- [3]ESTI — Eidgenössisches Starkstrominspektorat — Installationsbewilligungen und die Grenzen für Laien. www.esti.admin.ch
- [4]Schweizerische Eidgenossenschaft — Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Art. 25 — berufsmässiger Personentransport: Code 121 im Führerausweis (BPT), ärztliche Untersuchung; zusätzlich gelten kantonale Taxiregeln. www.fedlex.admin.ch
- [5]Kanton Zürich — Personen- und Gütertransport — BPT, Kategorie C1 über 3.5 t, Chauffeurzulassung (CZV). www.zh.ch
- [6]Schweizerische Eidgenossenschaft — Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338), Art. 12 — regelmässige, bezahlte Tagesbetreuung von Kindern unter 12 ausserhalb ihres Zuhauses braucht eine kantonale Bewilligung oder Meldung. www.fedlex.admin.ch
- [7]Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) — Bewilligung und Meldung von Lebensmittelbetrieben — wer Lebensmittel herstellt oder verkauft, muss sich bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle melden. www.blv.admin.ch
- [8]Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) — Fachinformation Tierschutz 12.4 — gewerbsmässige Tierbetreuung: Bewilligung des kantonalen Veterinäramts ab 6 Tieren (Hundepension, Hundetagesstätte). www.blv.admin.ch
- [9]UFA-Revue — Neue Fachbewilligung Pflanzenschutz ab 2026 — die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln braucht eine Fachbewilligung; ab 1. Januar 2027 auch der Kauf. www.ufarevue.ch
- [10]Suva — Asbest — Entfernung nur durch anerkannte Fachfirmen; Motorsägearbeiten nur mit Ausbildung. www.suva.ch
- [11]SECO — Staatssekretariat für Wirtschaft — Reisendengewerbe — Haustür- und Wanderverkauf braucht eine kantonale Ausweiskarte (BGRG). www.seco.admin.ch
- [12]Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) — FAQ Drohnen — Registrierung und Prüfung für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera; Haftpflichtversicherung über CHF 1 Million. www.bazl.admin.ch
- [13]SBFI — Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation — Liste der reglementierten Berufe in der Schweiz. www.sbfi.admin.ch