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Nebeneinkommen und Steuern.

Für Nebenjobs gibt es in der Schweiz keinen Steuerfreibetrag: Jeder Franken kommt in die Steuererklärung und wird zusätzlich zu deinem Lohn besteuert. Hier siehst du, was das in Franken heisst, was du abziehen darfst, die 5-%-Ausnahme für Haushaltsjobs und einen Rechner für deinen Kanton.

Gemälde einer Frau in hellem Mantel, die einen grossen weissen Umschlag in einen gelben Schweizer Briefkasten wirft, auf einer sonnigen Dorfstrasse mit Tramschienen und Häusern mit Fensterläden
Ein Umschlag pro Jahr. In der Steuererklärung landet jeder Nebenfranken – und dort machst du auch die meisten Abzüge geltend.
Vorab · In einfachen Worten

Alles, was du verdienst, wird besteuert. Auch ein Nebenjob – ab dem ersten Franken.

Die Schweiz kennt keinen Steuerfreibetrag für kleine Jobs. Besonders am Nebeneinkommen ist nur eines: Es kommt zusätzlich zu deinem Lohn, darum wird es zu deinem höchsten Satz besteuert. Die gute Nachricht: Der Papierkram ist eine Zeile in der Steuererklärung, und ein Teil des Geldes wird vorher abgezogen.

  1. Du verdienst nebenbei.Eine zweite Lohnabrechnung, Rechnungen an Kunden oder ein Lohn von einer Familie.
  2. Im Frühling füllst du eine Zeile mehr aus.Das Nebeneinkommen kommt neben deinem Lohn in die Steuererklärung. Belege schickst du nicht mit – du bewahrst sie nur auf.
  3. Kosten und AHV gehen weg.Pauschal 20 % (CHF 800–2 400) beim angestellten Nebenjob, die echten Kosten, wenn du selbständig arbeitest, plus die bezahlte AHV.
  4. Der Rest wird mit deinem Lohn besteuert.Bei mittlerem Einkommen etwa ein Franken von vier. Der Rechner unten zeigt deine Zahl.

Die einzige Ausnahme

Zahlt dich eine Familie über das vereinfachte Abrechnungsverfahren, zieht sie zusammen mit der AHV pauschal 5 % Steuer ab. Damit ist dieser Lohn erledigt – er kommt gar nicht in deine Steuererklärung. [3]

01 · Die Zahlen

Sieben Zahlen, die fast jeden Fall abdecken.

CHF 0
beträgt der Steuerfreibetrag für Nebeneinkommen in der Schweiz. Es gibt keinen. Jeder verdiente Franken kommt in die Steuererklärung
DBG Art. 16 [1]
≈ 1 von 5
Franken eines typischen Nebeneinkommens gehen bei mittlerem Einkommen an Steuern und AHV – weil es obendrauf auf deinen Lohn kommt, wo der Steuersatz am höchsten ist
ESTV-Rechner · ZKB [9]
CHF 2 400
kannst du beim angestellten Nebenjob höchstens als Pauschale abziehen (20 % des Einkommens, mindestens CHF 800)
ESTV [2]
5 %
Pauschalsteuer auf kleine Löhne, die ein Privathaushalt über das vereinfachte Abrechnungsverfahren zahlt – sonst nichts zu deklarieren
SECO [3]
CHF 100 000
Jahresumsatz, ab dem Selbständige MWST verrechnen und sich ins Handelsregister eintragen müssen
ESTV · KMU-Portal [4] [13]
10 Jahre
so weit zurück kann das Steueramt Steuern auf nicht deklariertes Einkommen nachfordern – in jedem Kanton gleich
DBG Art. 152 · alle Kantone [12]
1 ×
straflos: Deine erste Selbstanzeige für vergessenes Einkommen kostet nur Nachsteuer plus Zins – Bundesregel, jeder Kanton
DBG Art. 175 · alle Kantone [12]
02 · Drei Zahlwege, drei Zeilen in der Steuererklärung

Wer dich bezahlt, entscheidet, was du einträgst.

Nebenjob mit LohnausweisDie Firma schickt dir im Januar einen Lohnausweis. Du überträgst den Betrag als zweiten Lohn in die Steuererklärung und machst den Pauschalabzug für Nebenerwerb geltend: 20 % davon, mindestens CHF 800, höchstens CHF 2 400. [2]
Eigene RechnungenDu zählst zusammen, was Kunden dir bezahlt haben, ziehst ab, was dich die Arbeit gekostet hat (Material, Fahrten, Telefon, Werkzeug), und deklarierst die Differenz als selbständiges Einkommen. Unter CHF 500 000 Umsatz reicht eine einfache Liste – Datum, Kunde, Betrag, Beleg; die Belege bewahrst du 10 Jahre auf. [10]
Von einer Familie bezahltNutzt die Familie das vereinfachte Abrechnungsverfahren, werden 5 % Steuer zusammen mit der AHV von deinem Lohn abgezogen, und dieser Lohn ist erledigt – er erscheint nicht in deiner Steuererklärung. Gibt dir die Familie einen normalen Lohnausweis, ist es ein Lohn wie in Fall eins. [3]

Ob überhaupt AHV abgezogen wird, erklärt Die AHV-Regel CHF 2 500 einfach erklärt; welche Jobs als angestellt oder selbständig gelten, steht in Nebenjob in der Schweiz: Was ist erlaubt?.

03 · Die Regeln im Detail

Sieben Dinge, die du vor der Steuererklärung wissen solltest.

  • Besteuert wird «obendrauf»Die Einkommenssteuer steigt in der Schweiz mit dem Einkommen. Dein Nebeneinkommen wird zum Lohn addiert und zu dem Satz besteuert, der für deine letzten Franken gilt – dem höchsten, den du zahlst. CHF 5 000 mehr kosten bei mittlerem Einkommen in Zürich rund CHF 1 300. [9]
  • Zuerst gehen die Kosten wegAngestellter Nebenjob: pauschal 20 % (CHF 800–2 400) ohne Belege oder die echten Kosten mit Belegen. Selbständig: alle echten Kosten – Werkzeug, Material, Fahrten zu Kunden, Arbeitskleidung, Versicherungen für die Tätigkeit, ein Anteil an Handy und Laptop. Ohne Beleg kein Abzug. Basel-Stadt gibt pauschal CHF 4 000, das Tessin CHF 800, Schwyz nichts. [2]
  • Jedes Jahr Verlust? Dann ist es ein HobbySelbständige Nebenarbeit muss auf Gewinn ausgerichtet sein. Macht sie Jahr für Jahr Verlust, behandelt das Steueramt sie als Hobby (Liebhaberei): Die Einnahmen zählen weiter, die Verluste darfst du aber nicht mehr mit deinem Lohn verrechnen. [1]
  • Auch die AHV geht wegBezahlte Beiträge sind kein Einkommen. Auf der Lohnabrechnung sind sie schon abgezogen; bist du selbständig, ziehst du ab, was du der Ausgleichskasse bezahlt hast. Besteuert wird nur der Nettobetrag. [11]
  • Eigene Sachen verkaufen ist kein EinkommenDein altes Sofa auf Ricardo, dein Velo auf tutti: privat und steuerfrei. Wer Dinge kauft, um sie regelmässig weiterzuverkaufen, betreibt ein Geschäft – steuerpflichtig, und AHV kann fällig werden. [1]
  • Ausweis B, L oder G: zweimal QuellensteuerJeder Arbeitgeber zieht von seinem Lohn Quellensteuer ab. Seit 2021 richtet sich der Satz nach deinem gesamten Pensum, sag also jedem Arbeitgeber, dass es den anderen Job gibt. Über CHF 120 000 pro Jahr reichst du eine ordentliche Steuererklärung ein; darunter kannst du sie bis zum 31. März des Folgejahres verlangen – nützlich, um Abzüge geltend zu machen. Einkommen aus eigenen Rechnungen erfasst die Quellensteuer gar nicht: Melde es dem kantonalen Steueramt, das dich dann in der Regel ordentlich veranlagt. [7]
  • Vergessen zu deklarieren? Melde dich zuerstDie erste Selbstanzeige ist straflos: Du zahlst Nachsteuer und Zins, sonst nichts. Findet das Steueramt es zuerst, beträgt die Busse ein Drittel bis das Dreifache der Steuer, für bis zu zehn Jahre zurück. Das ist Bundesrecht und gilt in jedem Kanton. [12] [6]
04 · Was bleibt mir?

Steuern und AHV auf dein Nebeneinkommen – eine Schätzung für deinen Kanton.

Stell deinen Lohn, dein Nebeneinkommen und die Art der Bezahlung ein. Die Seite schätzt, wie viel vom Nebeneinkommen an das Steueramt und die Ausgleichskasse geht und wie viel dir bleibt.

05 · Mehr als Steuern

Die Steuern sind ein Couvert. Fünf weitere Dinge gilt es zu klären.

Wer nebenbei arbeitet, hat mit mehr zu tun als mit der Steuererklärung. Hier jeweils die Kurzfassung – und der Artikel, der es ausführlich erklärt.

  • AHV auf eigene RechnungenSelbständige zahlen AHV/IV/EO allein: 10,0 % ab CHF 60 500 im Jahr, darunter weniger nach sinkender Skala (ab 5,371 %), mindestens CHF 530 im Jahr. Neben einer Anstellung ist ein Gewinn bis CHF 2 500 im Jahr AHV-frei, ausser du verlangst es. Melde dich bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons, bevor grössere Beträge fliessen. [14] Mehr in Die AHV-Regel CHF 2 500 und Anmeldung bei der Ausgleichskasse.
  • Angestellt oder selbständig?Das wählst nicht du – die Ausgleichskasse entscheidet: eigene Rechnungen, eigenes Risiko, mehrere Kunden, freie Organisation, eigene Arbeitsmittel. Angestellt oder selbständig?
  • VersicherungenAuf selbständiges Einkommen gibt es keine Arbeitslosenversicherung und keine Pflicht-Pensionskasse. Gegen Unfall versichert dich dein Arbeitgeber nur, wenn du dort mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest; die Privathaftpflicht schliesst bezahlte Arbeit oft aus. Versicherung beim Nebenjob
  • Dein Arbeitgeber und deine StundenEin Nebenjob ist erlaubt, solange er dem Arbeitgeber nicht schadet (Treuepflicht, Art. 321a OR); viele Verträge verlangen, dass du ihn meldest. Die Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche gilt für alle Jobs zusammen, und bezahlte Arbeit, die deine Erholung in den Ferien verhindert, ist nicht erlaubt. Nebenjob: Was ist erlaubt? · Arbeitszeit und Ferien
  • Bewilligungen und ZertifikateMit Ausweis B oder L aus einem Land ausserhalb der EU/EFTA brauchst du für selbständige Arbeit zuerst die Zustimmung des Migrationsamts. Elektro-, Gas- und Heizungsarbeiten, Personentransport und Kinderbetreuung in grösserem Umfang verlangen auch nebenbei eine Bewilligung. Ausweis B, C, L, G · Welche Nebenjobs brauchen eine Bewilligung

Du studierst? Es gelten dieselben Steuer- und AHV-Regeln – achte zusätzlich auf die kantonalen Einkommensgrenzen für Stipendien und Prämienverbilligung: Nebenjobs für Studierende. Bereit für den richtigen Start? Selbständig werden in 7 Schritten.

06 · Häufige Fragen

Kurze Antworten.

Muss ich ein Nebeneinkommen von CHF 800 deklarieren?

Ja. Die Schweiz kennt keinen Steuerfreibetrag für kleine Jobs – anders als beim deutschen Minijob. Jeder Franken Einkommen gehört in die Steuererklärung (DBG Art. 16). Nur kleine Haushaltslöhne, die die Familie über das vereinfachte Abrechnungsverfahren abrechnet, erscheinen dort nicht, weil die 5 % Steuer schon bezahlt sind.

Wie viel Steuern zahle ich auf ein Nebeneinkommen?

Dein Nebeneinkommen wird zu deinem Lohn addiert und zu deinem Grenzsteuersatz besteuert – bei mittleren Einkommen etwa 20 bis 30 %, je nach Kanton und Gemeinde. CHF 5 000 mehr kosten meist CHF 1 000 bis 1 500 Steuern. Nutze den Rechner oben für deinen Kanton.

Was kann ich vom Nebeneinkommen abziehen?

Bei einem angestellten Nebenjob: pauschal 20 % des Einkommens, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2 400 pro Jahr, ohne Belege (mit Belegen mehr). Bei selbständigem Nebeneinkommen: alle echten Geschäftskosten. Basel-Stadt, das Tessin und Schwyz haben eigene Regeln.

Muss ich auf meinen Rechnungen MWST verlangen?

Erst wenn dein Umsatz CHF 100 000 pro Jahr erreicht. Darunter schreibst du einfach Rechnungen ohne MWST.

Ich habe Ausweis B und zahle Quellensteuer. Was gilt für meinen zweiten Job?

Auch der zweite Arbeitgeber zieht Quellensteuer ab. Seit 2021 richtet sich der Satz nach deinem gesamten Pensum, informiere also beide Arbeitgeber. Über CHF 120 000 pro Jahr musst du eine Steuererklärung einreichen; darunter kannst du bis zum 31. März des Folgejahres eine verlangen (nachträgliche ordentliche Veranlagung).

Ich zahle Quellensteuer und schreibe auch eigene Rechnungen. Was muss ich tun?

Die Quellensteuer erfasst nur Löhne. Einkommen aus eigenen Rechnungen ist darin nicht enthalten – melde es selbst dem kantonalen Steueramt. In der Regel folgt dann eine ordentliche Veranlagung mit vollständiger Steuererklärung, in der du auch deine Kosten abziehen kannst.

Zahle ich auf mein Nebeneinkommen auch AHV?

Beim Lohnausweis zieht der Arbeitgeber die AHV ab (unter CHF 2 500 im Jahr pro Arbeitgeber keine, ausser du verlangst es). Bei eigenen Rechnungen meldest du dich bei der Ausgleichskasse: Neben einer Anstellung ist ein Gewinn bis CHF 2 500 im Jahr AHV-frei, ausser du verlangst es; darüber zahlst du 5,371 % bis 10,0 %, mindestens CHF 530 im Jahr. Bezahlte AHV wird vor den Steuern abgezogen.

Brauche ich eine Firma oder einen Handelsregistereintrag?

Nein. Einzelunternehmer bist du, sobald du in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitest. Handelsregistereintrag und MWST werden erst ab CHF 100 000 Jahresumsatz Pflicht.

Muss ich den Verkauf alter Sachen auf Ricardo versteuern?

Nein. Wer eigene gebrauchte Sachen verkauft, handelt privat. Wer Waren kauft, um sie regelmässig und mit Gewinn weiterzuverkaufen, betreibt ein Geschäft – und das ist steuerpflichtig.

Gemälde einer Reinigungskraft, die ein hohes Fenster in einer sonnigen Wohnung putzt

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Tasker werden
Quellen

Woher die Regeln stammen.

  1. [1]
    Schweizerische Eidgenossenschaft — Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 16–18 — jedes Einkommen ist steuerbar: aus Anstellung, aus selbständiger Tätigkeit, einmalige Einkünfte. www.fedlex.admin.ch
  2. [2]
    Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — Berufskosten bei Nebenerwerb (Stand 26.11.2025) — Pauschalabzug 20 %, mind. CHF 800, max. CHF 2 400; kantonale Abweichungen (BS CHF 4 000, TI CHF 800, SZ keiner). www.estv2.admin.ch
  3. [3]
    SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft — Vereinfachtes Abrechnungsverfahren — 5 % Pauschalsteuer auf kleine Löhne, Grenzen CHF 22 680 pro Arbeitnehmer und CHF 60 480 pro Arbeitgeber (Zahlen 2025, für 2026 unverändert). www.seco.admin.ch
  4. [4]
    Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — MWST-Steuerpflicht — MWST-Pflicht erst ab CHF 100 000 Umsatz pro Jahr. www.estv.admin.ch
  5. [5]
    Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — Steuerrechner — Einkommenssteuer nach Kanton und Gemeinde (Zahlen 2026, für die Schätzung auf dieser Seite verwendet). swisstaxcalculator.estv.admin.ch
  6. [6]
    Kantonales Steueramt Zürich — Straflose Selbstanzeige — Nachsteuer für bis zu 10 Jahre, Busse von einem Drittel bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer; erste Selbstanzeige straflos. www.zh.ch
  7. [7]
    Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — Besteuerung an der Quelle — Quellensteuer für Personen mit Ausweis B/L/G; ordentliche Veranlagung ab CHF 120 000 oder auf Antrag. www.estv.admin.ch
  8. [8]
    Steuerverwaltung des Kantons Bern — Wegleitung — Berufskosten Nebenerwerb (die kantonale Praxis folgt der Pauschale des Bundes). www.wegleitung.sv.fin.be.ch
  9. [9]
    Zürcher Kantonalbank — Grenzsteuersatz — eine alleinstehende Person in der Stadt Zürich mit CHF 90 000 steuerbarem Einkommen zahlt auf jeden zusätzlichen Franken etwa 26 %. www.zkb.ch
  10. [10]
    Schweizerische Eidgenossenschaft — Obligationenrecht (OR), Art. 957 — vereinfachte Buchführung (Einnahmen, Ausgaben, Vermögenslage) unter CHF 500 000 Umsatz. www.fedlex.admin.ch
  11. [11]
    Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.01 / 2.02 — AHV auf kleinen Löhnen und auf selbständigem Nebeneinkommen (2026). www.ahv-iv.ch
  12. [12]
    Schweizerische Eidgenossenschaft — Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 152 (Nachsteuer bis 10 Jahre) und Art. 175 (Busse ein Drittel bis das Dreifache der Steuer; erste Selbstanzeige straflos) — dank Steuerharmonisierungsgesetz (StHG Art. 53, 56) gelten in jedem Kanton dieselben Regeln. www.fedlex.admin.ch
  13. [13]
    KMU-Portal des Bundes — Selbständigkeit: ein Leitfaden — Einzelunternehmen, Handelsregistereintrag ab CHF 100 000 Jahresumsatz. www.kmu.admin.ch
  14. [14]
    Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.02, Beiträge der Selbständigerwerbenden (1. Januar 2026) — 10,0 % ab CHF 60 500, sinkende Skala ab 5,371 %, Mindestbeitrag CHF 530, Grenze CHF 2 500 für Nebenerwerb. www.ahv-iv.ch

Am 4. Oktober 2026 mit den obigen Quellen abgeglichen; die Zahlen gelten für 2026 und ändern jeden Januar. Das Datum «Zuletzt aktualisiert» oben ändert sich, sobald eine Zahl aufgefrischt wird. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung – verbindliche Auskünfte gibt deine kantonale Steuerverwaltung. Der Rechner ist eine Schätzung aus Bundeszahlen, nicht deine Steuerrechnung.