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Ausweis B, C, L, G: Wer darf nebenbei arbeiten?

Schweizer, Personen mit Ausweis C und EU/EFTA-Bürger dürfen jeden Nebenjob annehmen, ohne zu fragen. Wer aus einem anderen Land kommt und einen Ausweis B oder L hat, braucht zuerst die Bewilligung des Kantons. Hier steht die Regel für jeden Ausweis-Buchstaben – und ein Check mit drei Fragen.

Gemälde eines jungen Mannes mit Rucksack am langen Holzschalter eines hellen, modernen Gemeindeamts; er hält eine kleine Karte, hinter Glas eine Sachbearbeiterin, über dem Schalter eine runde Schweizer Bahnhofsuhr
Der Schalter des Migrationsamts – für die meisten ein Besuch alle paar Jahre, für manche die Stelle, wo man vor einem Zweitjob fragt.
Bevor wir starten · Einfach erklärt

Dein Pass und dein Ausweis entscheiden, ob ein Nebenjob eine Erlaubnis braucht.

Schweizer und alle mit Ausweis C dürfen nebenbei arbeiten, ohne jemanden zu fragen. EU/EFTA-Bürger mit Ausweis B, L oder G ebenfalls – Freizügigkeit heisst freie Wahl der Stelle. Wer aus anderen Ländern kommt und einen Ausweis B oder L hat, muss zuerst den Kanton fragen, weil der Ausweis an einen Arbeitgeber gebunden ist. Das ist die ganze Regel; der Rest dieser Seite sind Details.

  1. Finde deinen Ausweis-Buchstaben.Er steht auf deiner Karte: L, B, C, G – oder S, F, N für Personen im Asylbereich.
  2. Schau auf deinen Pass.EU/EFTA oder nicht. Diese Grenze zieht das Gesetz – nicht die Sprache, die du sprichst, oder wie lange du schon hier bist.
  3. Lies deine Zeile unten.Frei, mit Meldung oder mit Bewilligung des Kantons. Drei Ergebnisse, sonst nichts.
  4. Dann kommt das Geld.AHV, Steuern und Versicherung sind für alle gleich, die arbeiten dürfen.
01 · Die vier Buchstaben

L, B, C, G – was jeder Ausweis erlaubt.

Ausweis L
KurzaufenthaltBis ein Jahr, verlängerbar. EU/EFTA: jede Stelle, jeder Arbeitgeber, auch selbständig. Andere Länder: an die Stelle auf dem Ausweis gebunden.
Ausweis B
AufenthaltDer normale Ausweis. EU/EFTA: jede Stelle, Nebenjobs, selbständig – ohne Fragen. Andere Länder: an den Arbeitgeber gebunden; ein Nebenjob oder Selbständigkeit braucht zuerst die Bewilligung des Kantons.
Ausweis C
NiederlassungUnbefristet. Egal welcher Pass: freie Wahl der Stelle, Nebenjobs und Selbständigkeit, wie für Schweizer.
Ausweis G
GrenzgängerDu wohnst im Nachbarland und arbeitest in der Schweiz. EU/EFTA: jede Stelle in der ganzen Schweiz, auch selbständig; mindestens einmal pro Woche nach Hause.

Die meisten Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz haben einen Ausweis B oder C. Für Kroatinnen und Kroaten gilt die volle Freizügigkeit, seit die Übergangsfrist vorbei ist – der Bundesrat hat im Januar 2026 bestätigt, dass keine Kontingente zurückkommen. [8] [13]

02 · Darf ich nebenbei arbeiten?

Drei Antworten, eine davon ist deine.

Wähle deinen Pass, deinen Ausweis und die Art des Nebenjobs. Die Seite sagt dir, ob du morgen starten kannst, melden oder zuerst fragen musst.

03 · Die anderen Buchstaben und Spezialfälle

S, F, N, Studierende, Familien, Au-pairs.

  • S – Schutzstatus (Ukraine)Arbeiten ist erlaubt, angestellt oder selbständig: Der Arbeitgeber (oder du) meldet es dem Kanton, keine Bewilligung nötig. Nebenjobs werden genauso gemeldet. Der Status S gilt bis 4. März 2028; nach fünf Jahren ist ein Ausweis B möglich. [6] [12]
  • F – vorläufige AufnahmeWie bei S: Arbeit mit Meldung, in jeder Branche, Nebenjobs inklusive. Die orts- und branchenüblichen Löhne müssen eingehalten werden. [6] [11]
  • N – AsylverfahrenIn den ersten Monaten keine Arbeit; danach kann der Kanton eine Stelle erlauben. Jede Stelle braucht ihre Bewilligung – auch ein Nebenjob. [8]
  • StudienbewilligungStudierende aus der EU/EFTA: keine Grenze. Studierende aus anderen Ländern: höchstens 15 Stunden pro Woche im Semester, Vollzeit in den Ferien, und erst ab dem siebten Monat nach Studienbeginn. Das Gesuch stellt der Arbeitgeber. [5] [10]
  • FamiliennachzugDu bist zu einem Ehepartner oder Elternteil gezogen, der Schweizer ist oder Ausweis C hat? Dann darfst du arbeiten, angestellt oder selbständig, ohne zusätzliche Bewilligung – egal welcher Pass. Nachzug zu jemandem mit Ausweis B: Eine Bewilligung ist nötig, wird aber normalerweise erteilt. [3]
  • Au-pairDie Bewilligung gilt für eine Gastfamilie. Babysitten bei den Nachbarn ist ein Zweitjob und braucht eine eigene Bewilligung. [9]
04 · Was für alle gleich ist

Der Ausweis öffnet die Tür. Drinnen gelten für alle dieselben Regeln.

AHV und SteuernDie Frage nach dem Ausweis und die Frage nach dem Geld sind getrennt. Wer arbeiten darf, zahlt AHV und gibt das Einkommen an – siehe den AHV-Artikel und den Steuer-Artikel.
Kein SchwarzgeldBabysitten, Putzen oder Gartenarbeit für eine Familie ist eine Stelle. Eine Familie, die jemanden ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt, verstösst gegen das Gesetz – Bussen für den Arbeitgeber, Ärger mit dem Ausweis. [14] [7]
Die Regeln deines Arbeitgebers gelten weiterTreuepflicht, 45/50 Stunden, Ferien – die Grenzen im Artikel Was ist erlaubt? gelten für alle gleich.
05 · Häufige Fragen

Kurze Antworten.

Ich habe über meinen Arbeitgeber einen Ausweis B. Darf ich einen Nebenjob annehmen?

Wenn du EU/EFTA-Bürger bist: ja, jeden Nebenjob, angestellt oder selbständig, ohne Bewilligung. Wenn du aus einem anderen Land kommst: Dein Ausweis B ist an deinen Arbeitgeber gebunden. Für einen Nebenjob brauchst du deshalb vor dem Start die Bewilligung deines kantonalen Migrationsamts – und für eine selbständige Tätigkeit eine eigene Bewilligung (AIG Art. 38 und 19).

Darf ich mit Ausweis B nebenbei für Uber fahren oder Essen ausliefern?

EU/EFTA-Bürger: ja. Drittstaatsangehörige: nur mit Bewilligung des Kantons, weil der Ausweis an die Stelle gebunden ist, für die er ausgestellt wurde. Seit 2023 gelten Uber-Fahrer als Angestellte – die Plattform ist also ein Arbeitgeber wie jeder andere.

Ich habe einen Ausweis C. Brauche ich eine Erlaubnis?

Nein. Mit Ausweis C wählst du Stelle, Arbeitgeber und Kanton frei und darfst selbständig sein – wie eine Schweizerin oder ein Schweizer.

Ich habe Status S. Darf ich nebenbei arbeiten?

Ja. Stellen mit Status S werden dem Kanton gemeldet, nicht bewilligt; ein Nebenjob wird genauso gemeldet. Selbständig arbeiten geht auch – frag deinen Kanton, wie du das meldest.

Ich studiere mit einer Studienbewilligung in der Schweiz. Wie viel darf ich arbeiten?

Aus der EU/EFTA: so viel, wie dein Studium zulässt. Aus anderen Ländern: 15 Stunden pro Woche im Semester, Vollzeit in den Ferien, und erst ab dem siebten Monat nach Studienbeginn.

Was passiert, wenn ich ohne die richtige Bewilligung arbeite?

Bussen, und dein Ausweis wird vielleicht nicht verlängert oder entzogen (AIG Art. 115). Dem Arbeitgeber drohen eine Busse oder bis zu einem Jahr Gefängnis (Art. 117). AHV und Steuern, die du hättest zahlen müssen, werden trotzdem eingefordert.

Gemälde von zwei Umzugshelfern, die ein Sofa zu einem Lieferwagen tragen

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Tasker werden
Quellen

Woher die Regeln stammen.

  1. [1]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), Art. 38 – Stellen- und Arbeitgeberwechsel sowie Selbständigkeit mit Ausweis B oder L; freie Wahl mit Ausweis C. www.fedlex.admin.ch
  2. [2]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – AIG, Art. 19 – Selbständigkeit von Drittstaatsangehörigen braucht eine Bewilligung des Kantons. www.fedlex.admin.ch
  3. [3]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – AIG, Art. 46 – Ehepartner und Kinder im Familiennachzug dürfen arbeiten, angestellt oder selbständig. www.fedlex.admin.ch
  4. [4]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – Freizügigkeitsabkommen (FZA), Anhang I, Art. 6, 7, 12, 13 – EU/EFTA-Bürger: freie Wahl von Stelle, Arbeitgeber und Selbständigkeit; Grenzgänger. www.fedlex.admin.ch
  5. [5]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – Verordnung VZAE, Art. 38 – Studierende aus Drittstaaten: höchstens 15 Stunden pro Woche im Semester, ab dem siebten Monat. www.fedlex.admin.ch
  6. [6]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – AIG, Art. 85a (vorläufige Aufnahme, F) und Asylgesetz Art. 75 (Schutzstatus S) – Arbeit mit Meldung. www.fedlex.admin.ch
  7. [7]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – AIG, Art. 115 und 117 – Strafen für Arbeiten und für Beschäftigen ohne Bewilligung. www.fedlex.admin.ch
  8. [8]
    Staatssekretariat für Migration (SEM) – Übersicht der Ausweise (L, B, C, G, Ci, N, F, S). www.sem.admin.ch
  9. [9]
    Kanton Zürich, Migrationsamt – Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige – Stellenwechsel, Nebenerwerb, Selbständigkeit; Kontingente 2026. www.zh.ch
  10. [10]
    Kanton Zürich, Amt für Wirtschaft und Arbeit – Studierende und Praktikanten – Arbeitsbewilligungen für ausländische Studierende. www.zh.ch
  11. [11]
    Kanton St. Gallen – Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Personen mit Status S – Meldeverfahren, Nebenerwerb inklusive. www.sg.ch
  12. [12]
    Schweizerischer Bundesrat – Status S verlängert bis 4. März 2028 (Entscheid vom 19. August 2026). www.admin.ch
  13. [13]
    Schweizerischer Bundesrat – Kroatien: keine Wiedereinführung von Kontingenten; volle Freizügigkeit ab 2027 (Entscheid vom 14. Januar 2026). www.admin.ch
  14. [14]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) – keine Ausnahme für Schwarzgeld bei Haushaltsjobs. www.fedlex.admin.ch

Am 4. Oktober 2026 mit den obigen Quellen abgeglichen; die Zahlen gelten für 2026 und ändern jeweils im Januar. Das Datum «Zuletzt aktualisiert» oben ändert sich, sobald eine Zahl aufgefrischt wird. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindliche Antworten gibt dein kantonales Migrationsamt, und die Praxis ist von Kanton zu Kanton verschieden.