Nebenjobs für Studierende.
Studierende in Schweizer Städten verdienen CHF 25–35 pro Stunde. Keine Stundengrenze für Studierende aus der Schweiz und der EU/EFTA, 15 Stunden pro Woche für Studierende aus anderen Ländern, AHV ab dem Jahr nach deinem 17. Geburtstag, Unfallschutz über die eigene Krankenkasse. Sechs Jobs, die zum Stundenplan passen, und ein Schnellcheck.

Studierende dürfen arbeiten. Die einzige harte Grenze gilt für Studierende von ausserhalb Europas: 15 Stunden pro Woche.
Studierende verdienen in den grossen Städten CHF 25–35 pro Stunde, und die Regeln sind kurz: keine Grenze für Studierende aus der Schweiz und der EU/EFTA, 15 Stunden pro Woche für die anderen, AHV ab dem Jahr nach deinem 17. Geburtstag, Unfallschutz über die eigene Krankenkasse, und ja — auch Steuern. Der Rest ist, einen Job zu finden, der zum Stundenplan passt.
- Prüfe deinen Ausweis.Schweizer oder EU/EFTA-Pass: keine Grenze. Studienbewilligung aus einem anderen Land: 15 Std. pro Woche, nach sechs Monaten.
- Wähle einen Job, der zu den Vorlesungen passt.Nachhilfe, Assistenzstellen, Abende in der Gastronomie, Aufträge für Haushalte am Wochenende.
- Bleib unter zehn Stunden.Acht bis zehn Stunden pro Woche halten die Noten aus. Prüfungswochen frei.
- AHV und Steuern laufen von selbst.Der Arbeitgeber zieht die AHV ab; das Einkommen deklarierst du im Frühling. Auf Studi-Niveau ist beides klein.
Der Lohn, die Grenze, das Minimum.
Wo Studierende wirklich verdienen.
Pass, Alter, Stunden, Lohn.
Sechs Dinge, die alle arbeitenden Studierenden wissen sollten.
- Bewilligung: die 15-Stunden-RegelStudierende aus der Schweiz und der EU/EFTA: arbeite so viel, wie dein Studium erlaubt. Studierende aus anderen Ländern mit Studienbewilligung: höchstens 15 Stunden pro Woche im Semester, Vollzeit in den Semesterferien mit Zustimmung der Hochschule, und erst ab dem siebten Monat nach Studienbeginn. Die Bewilligung beantragt der Arbeitgeber. [1] [3]
- AHV: ab dem Jahr nach dem 17.Wer studiert und arbeitet, zahlt AHV ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag — der Arbeitgeber zieht 5.3 % ab (ausser der Job bringt unter CHF 2 500 im Jahr). Ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag schulden alle Studierenden mindestens CHF 530 im Jahr; ein Nebenjob mit AHV-Abzug deckt das ab. [6] [7]
- Unfall: in der Krankenkasse einschliessenEin Studentenjob unter 8 Stunden pro Woche versichert dich nur bei der Arbeit. Fürs Velo, die Skipiste und die Party musst du die Unfalldeckung in deiner Krankenkasse einschliessen — das ist günstig und deine Verantwortung. [9]
- Steuern: ja, auch Studierende zahlenEinen Freibetrag für Studierende gibt es nicht. Das Einkommen gehört in deine Steuererklärung (oder in die deiner Eltern, solange du in manchen Kantonen als unterstützt giltst) — aber bei Studi-Einkommen ist die Steuer klein, und der Pauschalabzug von 20 % gilt. [10]
- Stunden: dein Stundenplan ist die echte GrenzeAcht bis zehn Stunden pro Woche schaffen die meisten Studierenden, ohne dass die Noten leiden. Leg den Job auf die Abende und einen Wochenendtag, halte Prüfungswochen frei und sag es dem Kunden früh.
- Stipendien: die Einkommensgrenze prüfenKantonale Stipendien haben Einkommensgrenzen — ein Nebenjob darüber kürzt das Stipendium. Frag deine Stipendienstelle nach dem Betrag, bevor du einen grösseren Job annimmst.
Bewilligungen im Detail: Ausweis B, C, L, G: Wer darf nebenbei arbeiten?. Was nach AHV und Steuern bleibt: Wie viel du wirklich verdienen kannst.
Kurze Antworten.
Wie viele Stunden dürfen Studierende in der Schweiz arbeiten?
Studierende aus der Schweiz und der EU/EFTA: keine gesetzliche Grenze — das Studium setzt sie. Studierende aus anderen Ländern mit Studienbewilligung: höchstens 15 Stunden pro Woche im Semester, Vollzeit in den Semesterferien mit Zustimmung der Hochschule, und erst nach den ersten sechs Monaten.
Wie viel verdienen Studierende pro Stunde?
CHF 22–35 je nach Region: rund CHF 25–35 in Zürich, Basel und Genf, CHF 22–30 in der übrigen Deutschschweiz, CHF 18–22 im Tessin. Nachhilfe bringt CHF 25–40 pro Lektion; Assistenzstellen an der Uni rund CHF 30 pro Stunde.
Zahlen Studierende AHV?
Ja, auf Löhne ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag; der Arbeitgeber zieht sie ab (ausser der Job bringt unter CHF 2 500 im Jahr). Ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag müssen Studierende auch ohne Job mindestens CHF 530 im Jahr zahlen — ein Job mit AHV-Abzug deckt das ab.
Zahlen Studierende Steuern auf einen Nebenjob?
Ja — eine Ausnahme für Studierende gibt es nicht. Bei typischen Studi-Einkommen ist die Steuer klein, und der Pauschalabzug von 20 % für Nebenerwerb gilt.
Welcher Studentenjob ist der beste?
Nachhilfe und Assistenzstellen an der Uni zahlen gut und passen zum Stundenplan; Aufträge für Haushalte (Umzug, Garten, Computerhilfe) bringen CHF 25–45 pro Stunde bei flexiblen Zeiten; die Gastronomie füllt die Abende. Bleib im Semester bei 8–10 Stunden pro Woche.

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Tasker werdenWoher die Regeln stammen.
- [1]Kanton Luzern, Amt für Migration — Merkblatt Studierende aus Drittstaaten — Nebenjob nach 6 Monaten, im Semester höchstens 15 Stunden pro Woche, Vollzeit in den Ferien mit schriftlicher Zustimmung der Hochschule. migration.lu.ch
- [2]Schweizerische Eidgenossenschaft — Verordnung VZAE, Art. 38 — Erwerbstätigkeit ausländischer Studierender. www.fedlex.admin.ch
- [3]Kanton Zürich — Studierende und Praktikanten — Arbeitsbewilligungen für ausländische Studierende, ohne Kontingent. www.zh.ch
- [4]Lohncheck — Stundenlöhne von Studierenden — CHF 22–35; Zürich, Basel und Genf CHF 25–35. lohncheck.ch
- [5]Nachhilfe-Vergleich Schweiz — Kosten Nachhilfe — studentische Nachhilfe CHF 25–40 pro Lektion. nachhilfe-vergleich-schweiz.ch
- [6]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.01 — AHV-Beiträge auf Löhne ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag; Grenze für geringfügige Löhne CHF 2 500 (2026). www.ahv-iv.ch
- [7]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.03 — Beiträge der Nichterwerbstätigen: Studierende zahlen ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag mindestens CHF 530 im Jahr, ausser sie arbeiten. www.ahv-iv.ch
- [8]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.06 — Arbeit im Haushalt: Unter 25-Jährige mit bis zu CHF 750 im Jahr pro Haushalt sind befreit. www.ahv-iv.ch
- [9]Suva — BU/NBU — unter 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber muss die Unfalldeckung in der Krankenkasse sein. www.suva.ch
- [10]Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — Berufskosten bei Nebenerwerb — Pauschalabzug von 20 %. www.estv2.admin.ch
- [11]Universität Zürich — Lohnreglement 2026 — Lohnskala für studentische Hilfskräfte. www.staff.uzh.ch