Artikel › Arbeitszeit und Ferien

Arbeitszeit und Ferien in der Schweiz: was das Gesetz erlaubt – und was die Leute wirklich tun.

Die gesetzliche Obergrenze, die echte Arbeitswoche, die vier Wochen Ferien für alle, die Feiertage, die sich an der Kantonsgrenze ändern, die Wochen rund um eine Geburt – und die Regeln, die vor der Tür der Selbständigen haltmachen.

Gemälde: Kolleginnen und Kollegen feiern in einem modernen Büro mit Glaswänden einen Geburtstag mit Sekt und Torte, draussen rote Dächer, ein See und Hügel im Abendlicht
Fünf Uhr in einem Schweizer Büro – der Moment, in dem die Arbeitswoche zur Freizeit wird.
01 · Die Arbeitswoche

45 Stunden sind die Obergrenze. 40 sind die Realität.

Das Arbeitsgesetz (ArG) legt für Angestellte ein Maximum, einen Tagesrahmen und Ruhezeiten fest. Wie lang deine Woche ist, steht dort nicht – das regelt dein Arbeitsvertrag oder der Gesamtarbeitsvertrag deiner Branche.

45 h
gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche für Büro, Industrie, Detailhandel und technisches Personal – die Obergrenze, nicht die normale Woche
ArG Art. 9 [1]
50 h
Maximum für alle anderen – Bau, Handwerk, Gastgewerbe, landwirtschaftsnahe Jobs
ArG Art. 9 [1]
40 h 03
tatsächlich gearbeitet pro Woche von einer Vollzeitkraft im Jahr 2025; die übliche Vertragswoche beträgt 41.7 h
BFS AVOL 2025 [6]

Zu welcher Gruppe gehöre ich? Die 45-Stunden-Grenze gilt für Industriebetriebe, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie das Verkaufspersonal in grossen Detailhandelsbetrieben. Die 50-Stunden-Grenze gilt für alle anderen – den Grossteil von Bau, Handwerk, Gastgewerbe, Transport und persönlichen Dienstleistungen. Gesamtarbeitsverträge dürfen eine kürzere Normalwoche festlegen, die Obergrenze aber nie anheben. [1] [5]

8.1 Mrd.
Arbeitsstunden in der Schweiz im Jahr 2025
BFS AVOL 2025 [6]
41.7 h
die Woche in den meisten Vollzeitverträgen – 42 h auf dem Bau, 40 h bei Banken und im öffentlichen Dienst
BFS AVOL 2025 [6]
8.2
Absenztage wegen Krankheit oder Unfall pro Vollzeitstelle und Jahr – Bau 10.1, IT 6.0
BFS AVOL 2025 [6]
+25 %
Lohnzuschlag für Stunden über dem gesetzlichen Maximum, ausser du beziehst Freizeit – höchstens 2 h pro Tag
ArG Art. 13 [3]

Der Tagesrahmen

  • 6–20 h
    ist Tagesarbeit
    Abendarbeit bis 23 Uhr braucht keine Bewilligung, muss aber mit dem Personal vereinbart werden. Der ganze Tag darf inklusive Pausen höchstens 14 Stunden umfassen. [2]
  • 23–6 h
    Nachtarbeit ist verboten
    Sonntagsarbeit ebenfalls. Beides braucht eine Bewilligung von Kanton oder SECO, und Nachtarbeit gibt +25 % Lohn oder 10 % Zeitzuschlag. [2]
  • 15 · 30 · 60
    Minuten Pause
    Ab mehr als 5½, 7 und 9 Stunden Arbeit pro Tag. Die Pause liegt etwa in der Mitte; eine Pause, in der du den Arbeitsplatz nicht verlassen darfst, gilt als Arbeitszeit. [2]
  • 11 h
    Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
    Einmal pro Woche darf sie auf 8 Stunden sinken, wenn der Schnitt über zwei Wochen bei 11 bleibt. Dazu ein freier Halbtag pro Woche, wenn du mehr als fünf Tage arbeitest. [2]

Ist meine Woche gesetzeskonform?

Gib einen typischen Arbeitstag ein. Der Check wendet das Arbeitsgesetz für Angestellte an; deinen Vertrag oder GAV kennt er nicht.

Stunden pro Woche
    02 · Ferien

    Vier Wochen laut Gesetz. Fünf in der Praxis.

    4 Wochen
    bezahlte Ferien pro Jahr, das gesetzliche Minimum für jede Branche und jeden Vertrag – Vollzeit oder Teilzeit
    OR Art. 329a [8]
    5 Wochen
    bis zum 20. Geburtstag – und in den meisten Gesamtarbeitsverträgen wieder ab 50 oder 60
    OR Art. 329a [8]
    5.2 Wochen
    erhalten Vollzeitangestellte im Schnitt tatsächlich: 5.0 mit 20–49 Jahren, 5.6 ab 50
    BFS AVOL 2025 [6]

    Gleich in jeder Branche: Das Obligationenrecht gilt für alle Arbeitsverträge, egal in welcher Branche. Gesamtarbeitsverträge legen etwas drauf – das Bauhauptgewerbe gibt 5 Wochen bis 20 und ab 50, 6 Wochen ab 60; das Gastgewerbe 5 Wochen; viele Banken und öffentliche Arbeitgeber je nach Alter 5 bis 6 Wochen. [8]

    Sechs Regeln, die oft falsch verstanden werden

    • Zwei Wochen am StückMindestens zwei deiner vier Wochen müssen zusammenhängend bezogen werden, im Jahr, in dem sie anfallen. OR Art. 329c.
    • Der Arbeitgeber bestimmt die DatenEr muss aber deine Wünsche berücksichtigen, «soweit dies mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist» – und dich früh genug informieren, damit du planen kannst.
    • Kein Geld statt FerienWährend des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht ausbezahlt werden. Erst am Ende des Vertrags werden nicht bezogene Tage ausbezahlt. OR Art. 329d.
    • Krank in den Ferien? Die Uhr stopptTage mit Krankheit oder Unfall, die so schwer sind, dass du dich nicht erholen kannst, bekommst du zurück – mit Arztzeugnis.
    • Teilzeit: gleich viele WochenAuch ein 60-%-Job hat vier Wochen; sie werden einfach in deinen Arbeitstagen gezählt, nicht in Kalendertagen.
    • Feiertage kommen dazuSie gehen nicht von deinen vier Wochen ab – aber einer, der auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist einfach weg.
    03 · Feiertage

    Einer ist eidgenössisch. Die anderen vierundzwanzig hängen von deinem Kanton ab.

    1
    Feiertag ist eidgenössisch: der 1. August. Über alle anderen entscheidet der Kanton – oder die Gemeinde
    Bundesamt für Justiz [9]
    5 bis 15
    gesetzliche Feiertage pro Jahr, je nachdem, wo du arbeitest: Freiburg und Tessin sind die beiden Extreme
    Bundesamt für Justiz [9]
    4
    Feiertage haben alle gemeinsam: Neujahr, Auffahrt, Weihnachten und den 1. August. Sogar Karfreitag und Ostermontag gelten nicht überall
    Bundesamt für Justiz [9]

    Feiertage in meinem Kanton, 2026 [9]

    Gesetzliche Feiertage, die wie ein Sonntag gelten – Läden zu, keine Arbeit ohne Bewilligung. Wähle einen Kanton und zum Vergleich einen zweiten. Tage, die beide haben, stehen in Schwarz, Tage, die nur ein Kanton hat, in Rot.

    Feiertage pro Kanton, gezählt

    Gesetzliche Feiertage inklusive 1. August, wie sie das Bundesamt für Justiz auflistet. Kommunale und halbe Feiertage sind nicht mitgezählt; in Freiburg, Solothurn, Aargau und Graubünden haben die meisten Gemeinden mehr.

    • Tessin TI
      15
    • Uri UR
      14
    • Schwyz SZ
      14
    • Aargau AG
      14
    • Luzern LU
      13
    • Jura JU
      13
    • Appenzell Innerrhoden AI
      13
    • Zürich ZH
      10
    • Thurgau TG
      10
    • Obwalden OW
      10
    • Nidwalden NW
      10
    • Glarus GL
      10
    • Zug ZG
      9
    • Wallis VS
      9
    • Waadt VD
      9
    • Schaffhausen SH
      9
    • St. Gallen SG
      9
    • Genf GE
      9
    • Basel-Stadt BS
      9
    • Basel-Landschaft BL
      9
    • Bern BE
      9
    • Appenzell Ausserrhoden AR
      8
    • Neuenburg NE
      7
    • Graubünden GR
      7
    • Solothurn SO
      6
    • Freiburg FR
      5
    04 · Kinder

    Was dir das Gesetz gibt, wenn ein Kind kommt.

    Bundesrechtliche Minimalansprüche, bezahlt über die EO, in die alle einzahlen. Arbeitgeber und Kantone geben oft mehr.

    • 14 Wochen
      Mutterschaftsurlaub
      98 Taggelder zu 80 % des Lohns, höchstens CHF 220 pro Tag (CHF 6 600 pro Monat). In den 8 Wochen nach der Geburt ist Arbeiten verboten; du darfst bis zur 16. Woche fernbleiben. [11]
    • 2 Wochen
      für den anderen Elternteil
      14 Taggelder zu 80 %, insgesamt höchstens CHF 3 080, am Stück oder tageweise innert sechs Monaten nach der Geburt. [10]
    • 16 Wochen
      Kündigungsschutz nach der Geburt
      Dazu die ganze Schwangerschaft. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig; eine vorher ausgesprochene wird unterbrochen. [12]
    • 30 · 60 · 90
      Minuten bezahlte Stillzeit
      Pro Tag im ersten Lebensjahr des Kindes, je nachdem, ob du bis 4, bis 7 oder mehr als 7 Stunden arbeitest. [16]
    • 2 Wochen
      Adoptionsurlaub
      Für ein Kind unter vier Jahren, aufteilbar zwischen den Eltern, innert eines Jahres nach der Adoption; 80 % des Lohns. [10]
    • 14 Wochen
      Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes
      Aufgeteilt zwischen beiden Eltern, innert 18 Monaten, bezahlt über die EO. [10]
    • 3 Tage
      pro Fall für ein krankes Kind oder Angehörige
      Bis 10 Tage pro Jahr, bezahlt, für alle Familienmitglieder oder die Partnerin bzw. den Partner. OR Art. 329h. [10]
    • CHF 215 · 268
      pro Monat und Kind, mindestens
      Kinderzulage bis 16, Ausbildungszulage bis 25 – ausbezahlt über den Arbeitgeber oder, wenn du selbständig bist, über deine Familienausgleichskasse. Kantone dürfen mehr zahlen. [13]

    Kinderzulagen in meinem Kanton, 2026 [14]

    Pro Kind und Monat, ausbezahlt mit dem Lohn. Das Bundesminimum beträgt CHF 215 (Kind) und CHF 268 (in Ausbildung); neun Kantone zahlen zusätzlich eine einmalige Geburtszulage.

    05 · Kleinbetriebe und Selbständige

    Die Regeln machen vor der Tür der Selbständigen halt.

    Alles oben schützt Angestellte. Ob es auch dich schützt, hängt von einer Frage ab: Wer unterschreibt deine Lohnabrechnung?

    • Das Arbeitsgesetz schützt Angestellte – nicht dich, wenn du selbständig bistKeine Höchstarbeitszeit, keine Ruhezeitregel, kein Ferienanspruch, keine Pausenregel. Ein selbständiger Gärtner darf legal 70 Stunden arbeiten und keine Ferien nehmen. Die Kehrseite: Diese Ferien bezahlt auch niemand. [4]
    • Wer eine GmbH oder AG besitzt, ist bei der Firma angestelltDas Gesetz gilt – mit einer Ausnahme: Personen in einer höheren leitenden Tätigkeit mit echter Entscheidungsbefugnis sind von den Arbeitszeitregeln ausgenommen (Art. 3 Bst. d). Vier Wochen Ferien nach Obligationenrecht haben sie trotzdem. [4]
    • Für kleine Firmen gibt es keine AusnahmeDie Obergrenze von 45/50 Stunden, Pausen, Ruhezeit und das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit gelten ab dem ersten Angestellten. Ebenso die Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen. [1]
    • Zeiterfassung: vereinfacht unter 50 AngestelltenFirmen mit weniger als 50 Angestellten dürfen mit Personal, das seine Zeit selbst einteilt, schriftlich vereinbaren, dass nur die tägliche Gesamtzeit erfasst wird. Ein vollständiger Verzicht braucht einen GAV und einen Lohn über CHF 120 000. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt. [15]
    • Gar nicht vom Gesetz erfasstFamilienbetriebe, die nur Ehepartner, Eltern, Kinder und Geschwister beschäftigen; Landwirtschaft und Gärtnereien; Privathaushalte – eine Nanny oder Putzhilfe, die von einer Familie angestellt ist, fällt stattdessen unter den kantonalen Normalarbeitsvertrag mit eigenen Mindestregeln. [4]
    • Mutterschaftsentschädigung für Selbständige: ja, wenn du AHV zahlstSelbständige Mütter erhalten dieselben 14 Wochen zu 80 % ihres deklarierten Einkommens, und selbständige Eltern bekommen Kinderzulagen über ihre Familienausgleichskasse. [11]

    Für Werkara-Tasker: Eine selbständige Taskerin wählt ihre Stunden und Tage selbst, auch Sonntage und Abende, denn der Kunde ist kein Arbeitgeber. Wer als Tasker bei einer Firma angestellt ist – etwa bei einem Reinigungsunternehmen –, ist voll vom Arbeitsgesetz geschützt.

    06 · Häufige Fragen

    Kurze Antworten.

    Wie hoch ist die maximale Wochenarbeitszeit in der Schweiz?

    45 Stunden für Büro, Industrie, Detailhandel und technisches Personal, 50 Stunden für alle anderen – Arbeitsgesetz, Art. 9. Das ist die gesetzliche Obergrenze. Die normale Woche laut Vertrag liegt bei rund 41.7 Stunden, tatsächlich arbeitet eine Vollzeitkraft etwa 40 Stunden. Gesamtarbeitsverträge legen oft 40 oder 42 fest.

    Wie viele Wochen Ferien habe ich in der Schweiz?

    Mindestens vier Wochen pro Jahr, fünf bis zum 20. Geburtstag. Das gilt in jeder Branche und auch für Teilzeitjobs. In der Praxis sind es im Schnitt 5.2 Wochen, ab 50 Jahren 5.6, weil die meisten Gesamtarbeitsverträge und viele Arbeitsverträge mehr geben.

    Werden Feiertage von meinen Ferien abgezogen?

    Nein. Feiertage kommen dazu, aber sie sind kantonal: Nur der 1. August ist eidgenössisch. Je nach Kanton hast du zwischen fünf und fünfzehn pro Jahr, und einer, der aufs Wochenende fällt, wird nicht ersetzt.

    Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub und was zahlt er?

    14 Wochen, bezahlt mit 80 % deines durchschnittlichen Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag, über die EO – sofern du neun Monate versichert warst und davon fünf gearbeitet hast. Der andere Elternteil erhält zwei Wochen. Während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt darf dir nicht gekündigt werden.

    Gelten die Arbeitszeitregeln auch für Selbständige?

    Nein. Das Arbeitsgesetz gilt nur für Angestellte. Selbständige haben keine gesetzliche Obergrenze, keine Ruhezeitregel und keinen Ferienanspruch. Wer bei der eigenen GmbH angestellt ist, ist geschützt – ausser in einer höheren leitenden Funktion, die von den Arbeitszeitregeln ausgenommen ist. Eine Firma mit zwei Angestellten muss dieselben Regeln einhalten wie eine mit zweitausend.

    Gemälde einer Nachhilfelehrerin, die einer Schülerin an einem Tisch mit Seesicht hilft

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    Tasker werden
    Quellen

    Woher die Regeln stammen.

    1. [1]
      Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 9 – wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 / 50 Stunden. www.fedlex.admin.ch
    2. [2]
      Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 10–20 – Tages-, Abend- und Nachtarbeit, Pausen, tägliche Ruhezeit, Sonntagsarbeit. www.fedlex.admin.ch
    3. [3]
      Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 12–13 – Arbeit über das Maximum hinaus (Überzeit): 2 h pro Tag, 170 / 140 h pro Jahr, +25 %. www.fedlex.admin.ch
    4. [4]
      Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 2–3 – für wen das Gesetz nicht gilt. www.fedlex.admin.ch
    5. [5]
      Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – Das Arbeitsgesetz – die wichtigsten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen in Kürze (Merkblatt). www.seco.admin.ch
    6. [6]
      Bundesamt für Statistik (BFS) – Arbeitszeit im Jahr 2025 (AVOL) – 8.114 Milliarden Stunden, 40 h 03 effektive Woche, 5.2 Wochen Ferien, 8.2 Krankheitstage. www.bj.admin.ch
    7. [7]
      Bundesamt für Statistik (BFS) – Ferien – Ferienwochen nach Alter. www.bfs.admin.ch
    8. [8]
      Schweizerische Eidgenossenschaft – Obligationenrecht, Art. 329a–329d – Ferien: Minimum, Zeitpunkt, keine Abgeltung in Geld. www.fedlex.admin.ch
    9. [9]
      Bundesamt für Justiz (BJ) – Gesetzliche Feiertage und Tage, die in der Schweiz wie Feiertage behandelt werden – Liste nach Kanton. www.bj.admin.ch
    10. [10]
      Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – Urlaube für Eltern und Urlaub zur Betreuung von Angehörigen – Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaub. www.bsv.admin.ch
    11. [11]
      Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – Mutterschaftsentschädigung – 80 %, höchstens CHF 220 pro Tag, 98 Taggelder. www.bsv.admin.ch
    12. [12]
      Schweizerische Eidgenossenschaft – Obligationenrecht, Art. 336c – keine Kündigung während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt. www.fedlex.admin.ch
    13. [13]
      Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – Familienzulagen – Leistungen und Voraussetzungen: mindestens CHF 215 / 268 pro Monat. www.bsv.admin.ch
    14. [14]
      Kantonale Familienzulagen 2026 (Übersicht) – Familienzulagen 2026 – Ansätze aller 26 Kantone. baunex.ch
    15. [15]
      Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – ArGV 1, Art. 73a und 73b – Verzicht auf und vereinfachte Arbeitszeiterfassung. www.seco.admin.ch
    16. [16]
      Schweizerische Eidgenossenschaft – ArGV 1, Art. 60 – bezahlte Stillzeit (30 / 60 / 90 Minuten). www.fedlex.admin.ch

    Am 4. Oktober 2026 mit den obigen Quellen abgeglichen. Die Feiertagsdaten gelten für 2026; die kantonalen Listen folgen dem Bundesamt für Justiz und können auf Gemeindeebene abweichen. Das Datum «Zuletzt aktualisiert» oben ändert sich, sobald eine Regel oder Zahl aufgefrischt wird. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.