Arbeitszeit und Ferien in der Schweiz: was das Gesetz erlaubt – und was die Leute wirklich tun.
Die gesetzliche Obergrenze, die echte Arbeitswoche, die vier Wochen Ferien für alle, die Feiertage, die sich an der Kantonsgrenze ändern, die Wochen rund um eine Geburt – und die Regeln, die vor der Tür der Selbständigen haltmachen.

45 Stunden sind die Obergrenze. 40 sind die Realität.
Das Arbeitsgesetz (ArG) legt für Angestellte ein Maximum, einen Tagesrahmen und Ruhezeiten fest. Wie lang deine Woche ist, steht dort nicht – das regelt dein Arbeitsvertrag oder der Gesamtarbeitsvertrag deiner Branche.
Zu welcher Gruppe gehöre ich? Die 45-Stunden-Grenze gilt für Industriebetriebe, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie das Verkaufspersonal in grossen Detailhandelsbetrieben. Die 50-Stunden-Grenze gilt für alle anderen – den Grossteil von Bau, Handwerk, Gastgewerbe, Transport und persönlichen Dienstleistungen. Gesamtarbeitsverträge dürfen eine kürzere Normalwoche festlegen, die Obergrenze aber nie anheben. [1] [5]
Der Tagesrahmen
- 6–20 hist TagesarbeitAbendarbeit bis 23 Uhr braucht keine Bewilligung, muss aber mit dem Personal vereinbart werden. Der ganze Tag darf inklusive Pausen höchstens 14 Stunden umfassen. [2]
- 23–6 hNachtarbeit ist verbotenSonntagsarbeit ebenfalls. Beides braucht eine Bewilligung von Kanton oder SECO, und Nachtarbeit gibt +25 % Lohn oder 10 % Zeitzuschlag. [2]
- 15 · 30 · 60Minuten PauseAb mehr als 5½, 7 und 9 Stunden Arbeit pro Tag. Die Pause liegt etwa in der Mitte; eine Pause, in der du den Arbeitsplatz nicht verlassen darfst, gilt als Arbeitszeit. [2]
- 11 hRuhezeit zwischen zwei ArbeitstagenEinmal pro Woche darf sie auf 8 Stunden sinken, wenn der Schnitt über zwei Wochen bei 11 bleibt. Dazu ein freier Halbtag pro Woche, wenn du mehr als fünf Tage arbeitest. [2]
Ist meine Woche gesetzeskonform?
Gib einen typischen Arbeitstag ein. Der Check wendet das Arbeitsgesetz für Angestellte an; deinen Vertrag oder GAV kennt er nicht.
Vier Wochen laut Gesetz. Fünf in der Praxis.
Gleich in jeder Branche: Das Obligationenrecht gilt für alle Arbeitsverträge, egal in welcher Branche. Gesamtarbeitsverträge legen etwas drauf – das Bauhauptgewerbe gibt 5 Wochen bis 20 und ab 50, 6 Wochen ab 60; das Gastgewerbe 5 Wochen; viele Banken und öffentliche Arbeitgeber je nach Alter 5 bis 6 Wochen. [8]
Sechs Regeln, die oft falsch verstanden werden
- Zwei Wochen am StückMindestens zwei deiner vier Wochen müssen zusammenhängend bezogen werden, im Jahr, in dem sie anfallen. OR Art. 329c.
- Der Arbeitgeber bestimmt die DatenEr muss aber deine Wünsche berücksichtigen, «soweit dies mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist» – und dich früh genug informieren, damit du planen kannst.
- Kein Geld statt FerienWährend des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht ausbezahlt werden. Erst am Ende des Vertrags werden nicht bezogene Tage ausbezahlt. OR Art. 329d.
- Krank in den Ferien? Die Uhr stopptTage mit Krankheit oder Unfall, die so schwer sind, dass du dich nicht erholen kannst, bekommst du zurück – mit Arztzeugnis.
- Teilzeit: gleich viele WochenAuch ein 60-%-Job hat vier Wochen; sie werden einfach in deinen Arbeitstagen gezählt, nicht in Kalendertagen.
- Feiertage kommen dazuSie gehen nicht von deinen vier Wochen ab – aber einer, der auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist einfach weg.
Einer ist eidgenössisch. Die anderen vierundzwanzig hängen von deinem Kanton ab.
Feiertage in meinem Kanton, 2026 [9]
Gesetzliche Feiertage, die wie ein Sonntag gelten – Läden zu, keine Arbeit ohne Bewilligung. Wähle einen Kanton und zum Vergleich einen zweiten. Tage, die beide haben, stehen in Schwarz, Tage, die nur ein Kanton hat, in Rot.
Was dir das Gesetz gibt, wenn ein Kind kommt.
Bundesrechtliche Minimalansprüche, bezahlt über die EO, in die alle einzahlen. Arbeitgeber und Kantone geben oft mehr.
- 14 WochenMutterschaftsurlaub98 Taggelder zu 80 % des Lohns, höchstens CHF 220 pro Tag (CHF 6 600 pro Monat). In den 8 Wochen nach der Geburt ist Arbeiten verboten; du darfst bis zur 16. Woche fernbleiben. [11]
- 2 Wochenfür den anderen Elternteil14 Taggelder zu 80 %, insgesamt höchstens CHF 3 080, am Stück oder tageweise innert sechs Monaten nach der Geburt. [10]
- 16 WochenKündigungsschutz nach der GeburtDazu die ganze Schwangerschaft. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig; eine vorher ausgesprochene wird unterbrochen. [12]
- 30 · 60 · 90Minuten bezahlte StillzeitPro Tag im ersten Lebensjahr des Kindes, je nachdem, ob du bis 4, bis 7 oder mehr als 7 Stunden arbeitest. [16]
- 2 WochenAdoptionsurlaubFür ein Kind unter vier Jahren, aufteilbar zwischen den Eltern, innert eines Jahres nach der Adoption; 80 % des Lohns. [10]
- 14 WochenBetreuung eines schwer kranken oder verunfallten KindesAufgeteilt zwischen beiden Eltern, innert 18 Monaten, bezahlt über die EO. [10]
- 3 Tagepro Fall für ein krankes Kind oder AngehörigeBis 10 Tage pro Jahr, bezahlt, für alle Familienmitglieder oder die Partnerin bzw. den Partner. OR Art. 329h. [10]
- CHF 215 · 268pro Monat und Kind, mindestensKinderzulage bis 16, Ausbildungszulage bis 25 – ausbezahlt über den Arbeitgeber oder, wenn du selbständig bist, über deine Familienausgleichskasse. Kantone dürfen mehr zahlen. [13]
Kinderzulagen in meinem Kanton, 2026 [14]
Pro Kind und Monat, ausbezahlt mit dem Lohn. Das Bundesminimum beträgt CHF 215 (Kind) und CHF 268 (in Ausbildung); neun Kantone zahlen zusätzlich eine einmalige Geburtszulage.
Die Regeln machen vor der Tür der Selbständigen halt.
Alles oben schützt Angestellte. Ob es auch dich schützt, hängt von einer Frage ab: Wer unterschreibt deine Lohnabrechnung?
- Das Arbeitsgesetz schützt Angestellte – nicht dich, wenn du selbständig bistKeine Höchstarbeitszeit, keine Ruhezeitregel, kein Ferienanspruch, keine Pausenregel. Ein selbständiger Gärtner darf legal 70 Stunden arbeiten und keine Ferien nehmen. Die Kehrseite: Diese Ferien bezahlt auch niemand. [4]
- Wer eine GmbH oder AG besitzt, ist bei der Firma angestelltDas Gesetz gilt – mit einer Ausnahme: Personen in einer höheren leitenden Tätigkeit mit echter Entscheidungsbefugnis sind von den Arbeitszeitregeln ausgenommen (Art. 3 Bst. d). Vier Wochen Ferien nach Obligationenrecht haben sie trotzdem. [4]
- Für kleine Firmen gibt es keine AusnahmeDie Obergrenze von 45/50 Stunden, Pausen, Ruhezeit und das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit gelten ab dem ersten Angestellten. Ebenso die Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen. [1]
- Zeiterfassung: vereinfacht unter 50 AngestelltenFirmen mit weniger als 50 Angestellten dürfen mit Personal, das seine Zeit selbst einteilt, schriftlich vereinbaren, dass nur die tägliche Gesamtzeit erfasst wird. Ein vollständiger Verzicht braucht einen GAV und einen Lohn über CHF 120 000. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt. [15]
- Gar nicht vom Gesetz erfasstFamilienbetriebe, die nur Ehepartner, Eltern, Kinder und Geschwister beschäftigen; Landwirtschaft und Gärtnereien; Privathaushalte – eine Nanny oder Putzhilfe, die von einer Familie angestellt ist, fällt stattdessen unter den kantonalen Normalarbeitsvertrag mit eigenen Mindestregeln. [4]
- Mutterschaftsentschädigung für Selbständige: ja, wenn du AHV zahlstSelbständige Mütter erhalten dieselben 14 Wochen zu 80 % ihres deklarierten Einkommens, und selbständige Eltern bekommen Kinderzulagen über ihre Familienausgleichskasse. [11]
Für Werkara-Tasker: Eine selbständige Taskerin wählt ihre Stunden und Tage selbst, auch Sonntage und Abende, denn der Kunde ist kein Arbeitgeber. Wer als Tasker bei einer Firma angestellt ist – etwa bei einem Reinigungsunternehmen –, ist voll vom Arbeitsgesetz geschützt.
Kurze Antworten.
Wie hoch ist die maximale Wochenarbeitszeit in der Schweiz?
45 Stunden für Büro, Industrie, Detailhandel und technisches Personal, 50 Stunden für alle anderen – Arbeitsgesetz, Art. 9. Das ist die gesetzliche Obergrenze. Die normale Woche laut Vertrag liegt bei rund 41.7 Stunden, tatsächlich arbeitet eine Vollzeitkraft etwa 40 Stunden. Gesamtarbeitsverträge legen oft 40 oder 42 fest.
Wie viele Wochen Ferien habe ich in der Schweiz?
Mindestens vier Wochen pro Jahr, fünf bis zum 20. Geburtstag. Das gilt in jeder Branche und auch für Teilzeitjobs. In der Praxis sind es im Schnitt 5.2 Wochen, ab 50 Jahren 5.6, weil die meisten Gesamtarbeitsverträge und viele Arbeitsverträge mehr geben.
Werden Feiertage von meinen Ferien abgezogen?
Nein. Feiertage kommen dazu, aber sie sind kantonal: Nur der 1. August ist eidgenössisch. Je nach Kanton hast du zwischen fünf und fünfzehn pro Jahr, und einer, der aufs Wochenende fällt, wird nicht ersetzt.
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub und was zahlt er?
14 Wochen, bezahlt mit 80 % deines durchschnittlichen Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag, über die EO – sofern du neun Monate versichert warst und davon fünf gearbeitet hast. Der andere Elternteil erhält zwei Wochen. Während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt darf dir nicht gekündigt werden.
Gelten die Arbeitszeitregeln auch für Selbständige?
Nein. Das Arbeitsgesetz gilt nur für Angestellte. Selbständige haben keine gesetzliche Obergrenze, keine Ruhezeitregel und keinen Ferienanspruch. Wer bei der eigenen GmbH angestellt ist, ist geschützt – ausser in einer höheren leitenden Funktion, die von den Arbeitszeitregeln ausgenommen ist. Eine Firma mit zwei Angestellten muss dieselben Regeln einhalten wie eine mit zweitausend.

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Tasker werdenWoher die Regeln stammen.
- [1]Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 9 – wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 / 50 Stunden. www.fedlex.admin.ch
- [2]Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 10–20 – Tages-, Abend- und Nachtarbeit, Pausen, tägliche Ruhezeit, Sonntagsarbeit. www.fedlex.admin.ch
- [3]Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 12–13 – Arbeit über das Maximum hinaus (Überzeit): 2 h pro Tag, 170 / 140 h pro Jahr, +25 %. www.fedlex.admin.ch
- [4]Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 2–3 – für wen das Gesetz nicht gilt. www.fedlex.admin.ch
- [5]Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – Das Arbeitsgesetz – die wichtigsten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen in Kürze (Merkblatt). www.seco.admin.ch
- [6]Bundesamt für Statistik (BFS) – Arbeitszeit im Jahr 2025 (AVOL) – 8.114 Milliarden Stunden, 40 h 03 effektive Woche, 5.2 Wochen Ferien, 8.2 Krankheitstage. www.bj.admin.ch
- [7]Bundesamt für Statistik (BFS) – Ferien – Ferienwochen nach Alter. www.bfs.admin.ch
- [8]Schweizerische Eidgenossenschaft – Obligationenrecht, Art. 329a–329d – Ferien: Minimum, Zeitpunkt, keine Abgeltung in Geld. www.fedlex.admin.ch
- [9]Bundesamt für Justiz (BJ) – Gesetzliche Feiertage und Tage, die in der Schweiz wie Feiertage behandelt werden – Liste nach Kanton. www.bj.admin.ch
- [10]Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – Urlaube für Eltern und Urlaub zur Betreuung von Angehörigen – Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaub. www.bsv.admin.ch
- [11]Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – Mutterschaftsentschädigung – 80 %, höchstens CHF 220 pro Tag, 98 Taggelder. www.bsv.admin.ch
- [12]Schweizerische Eidgenossenschaft – Obligationenrecht, Art. 336c – keine Kündigung während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt. www.fedlex.admin.ch
- [13]Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – Familienzulagen – Leistungen und Voraussetzungen: mindestens CHF 215 / 268 pro Monat. www.bsv.admin.ch
- [14]Kantonale Familienzulagen 2026 (Übersicht) – Familienzulagen 2026 – Ansätze aller 26 Kantone. baunex.ch
- [15]Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – ArGV 1, Art. 73a und 73b – Verzicht auf und vereinfachte Arbeitszeiterfassung. www.seco.admin.ch
- [16]Schweizerische Eidgenossenschaft – ArGV 1, Art. 60 – bezahlte Stillzeit (30 / 60 / 90 Minuten). www.fedlex.admin.ch