Angestellt oder selbständig?
Das wählst nicht du, und auch nicht der Vertrag: Die Ausgleichskasse entscheidet danach, wer das Risiko trägt und wer die Anweisungen gibt. Was jeder Status gibt und nimmt – AHV-Hälften, Arbeitslosigkeit, Unfall, Pensionskasse, Ferien –, die sechs Kriterien, das Uber-Urteil und ein kurzer Test.

Angestellt heisst: Jemand anderes trägt das Risiko und gibt die Anweisungen. Selbständig heisst: Das machst du. Alles andere folgt daraus.
Die Frage ist wichtig, weil die beiden Status unterschiedliche Sicherheitsnetze und unterschiedlichen Papierkram haben – und weil du sie nicht selbst wählen kannst. Die Ausgleichskasse schaut, wie die Arbeit wirklich abläuft. Diese Seite zeigt, was jeder Status gibt und nimmt, die sechs Fragen der AHV und einen kurzen Test für deine eigene Situation.
Die Hälfte, nichts und ein Urteil.
Beantworte sie so, wie die Ausgleichskasse es tun würde.
Was jede Frage wirklich wissen will.
- Wer trägt das Risiko?Geht ein Auftrag schief und du wirst nicht bezahlt – ist das dein Verlust? Hast du Werkzeug gekauft, mietest eine Werkstatt, hast Fixkosten – dann trägst du Risiko. Angestellte tragen keins: Der Lohn kommt, egal was passiert. [2]
- Wie viele Kunden?Mehrere Kunden, selbst gefunden, jeder nur ein kleiner Teil deines Einkommens: selbständig. Ein Kunde, der dir fast die ganze Arbeit gibt: Das sieht nach Arbeitgeber aus, egal was im Vertrag steht. [3]
- Wessen Name steht an der Tür?Du trittst unter eigenem Namen auf – Rechnungen, Visitenkarte, Website. Wer unter dem Namen des Kunden arbeitet, in dessen Uniform und mit dessen Werkzeug, ist angestellt. [3]
- Wessen Werkzeug, wessen Räume?Eigene Investitionen und ein eigener Arbeitsplatz sprechen für Selbständigkeit. Stellt der Kunde alles, spricht das dagegen. [3]
- Der Vertrag entscheidet nicht«Freelancer-Vertrag» oben auf der Seite bedeutet der Ausgleichskasse nichts. Sie schaut, wie die Arbeit tatsächlich abläuft. Entscheidet sie, dass du angestellt bist, schuldet dein Kunde die Arbeitgeberbeiträge samt Zins – darum achten seriöse Kunden ebenfalls auf deinen Status. [1] [3]
Was dir jeder Status bringt.
- AHV / IV / EOAngestellt: 5.3 % von dir, 5.3 % vom Arbeitgeber. Selbständig: 10 %, alles von dir (sinkende Skala unter CHF 60 500, mindestens CHF 530).beide
- ArbeitslosenversicherungAngestellt: 1.1 % + 1.1 %, Leistungen bei Jobverlust. Selbständig: keine.nur angestellt
- UnfallversicherungAngestellt: bei der Arbeit ab der ersten Stunde, in der Freizeit ab 8 h pro Woche. Selbständig: freiwillig bei der Suva/UVG oder über die Krankenkasse.nur angestellt
- Pensionskasse (BVG)Angestellt: obligatorisch ab CHF 22 680 im Jahr pro Arbeitgeber. Selbständig: freiwillig; stattdessen Säule 3a bis CHF 36 288.nur angestellt
- Ferien, Lohn bei Krankheit, KündigungAngestellt: vier Wochen, Lohnfortzahlung bei Krankheit nach drei Monaten, ein bis drei Monate Kündigungsfrist. Selbständig: nichts davon.nur angestellt
- Preis, Kunden, ArbeitszeitenAngestellt: bestimmt der Arbeitgeber. Selbständig: du – und die ganze Rechnung gehört dir, nicht ein Lohn nach Abzügen.selbständig
Als Selbständige oder Selbständiger anmelden: Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Versicherungen für Selbständige: Versicherung beim Nebenjob. Die sieben Schritte: Selbständig werden in 7 Schritten.
Kurze Antworten.
Wie entscheidet die Ausgleichskasse, ob ich angestellt oder selbständig bin?
Danach, wie die Arbeit wirklich abläuft, nicht nach dem Vertrag: Trägst du das wirtschaftliche Risiko, bestimmst du selbst, wie und wann du arbeitest, hast du mehrere Kunden, trittst du unter eigenem Namen auf, gehören dir Werkzeug oder Räume? Risiko und Freiheit von Weisungen sind die zwei entscheidenden Kriterien.
Kann ich im Hauptjob angestellt und nebenbei selbständig sein?
Ja – das ist die häufigste Situation bei Taskern. Der Hauptjob trägt deine Versicherungen; Nebeneinkommen auf eigene Rechnung bis CHF 2 500 im Jahr musst du nicht anmelden, darüber meldest du dich bei der Ausgleichskasse als selbständig (im Nebenerwerb) an.
Was verliere ich als Selbständige oder Selbständiger?
Die AHV-Hälfte des Arbeitgebers, die Arbeitslosenversicherung, den automatischen Unfallschutz, die Pensionskasse, bezahlte Ferien, Lohn bei Krankheit und Kündigungsfristen. Dafür bekommst du den ganzen Betrag und wählst Kunden und Arbeitszeiten selbst.
Sind Plattform-Arbeitende angestellt?
Das hängt von der Kontrolle ab. 2023 hat das Bundesgericht entschieden, dass Uber-Fahrer angestellt sind, weil die Plattform die Preise festlegt, die Fahrten zuteilt und Fahrer sanktioniert. Eine Plattform, die nur den Kontakt zwischen dir und einem Haushalt vermittelt und Preis und Vorgehen dir überlässt, macht dich nicht zu ihrem Angestellten.
Welches Risiko trägt mein Kunde?
Stuft die Ausgleichskasse das Verhältnis später als Anstellung ein, schuldet der Kunde die Arbeitgeberbeiträge samt Zins für die vergangenen Jahre. Deshalb verlangen manche Firmen deine Anerkennung durch die Ausgleichskasse, bevor sie dich als Freelancer beauftragen.

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Tasker werdenWoher die Regeln stammen.
- [1]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.09 — unselbständig oder selbständig: die Kriterien (wirtschaftliches Risiko, arbeitsorganisatorische Abhängigkeit), der Vertrag allein entscheidet nicht; Folgen für AHV, ALV, UVG. www.ahv-iv.ch
- [2]Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) — WSN — Rz 1066: Selbständig ist, wer das Unternehmerrisiko trägt und betrieblich weisungsberechtigt ist. www.koordination.ch
- [3]Ausgleichskasse Basel-Stadt — Selbständige — Kriterien für die Anerkennung und Folgen einer Ablehnung für den Auftraggeber. ak-bs.ch
- [4]Bundesgericht — Urteile 9C_70/2022 und 9C_76/2022 vom 22. März 2023 — Uber-Fahrer sind sozialversicherungsrechtlich angestellt; die Plattform ist die Arbeitgeberin. www.bger.ch
- [5]SRF — Bundesgericht: Uber muss AHV-Beiträge für Fahrer entrichten (2023). www.srf.ch
- [6]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.01 — Beiträge Angestellte 5.3 % + 1.1 % ALV; Grenze CHF 2 500 (2026). www.ahv-iv.ch
- [7]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.02 — Selbständige: 10 %, sinkende Skala, mindestens CHF 530 (2026). www.ahv-iv.ch
- [8]Suva — BU/NBU — Angestellte ab der ersten Stunde versichert; Selbständige nur freiwillig. www.suva.ch
- [9]Calxia — BVG-Eintrittsschwelle 2026 — CHF 22 680 pro Arbeitgeber. calxia.com
- [10]Schweizerische Eidgenossenschaft — Obligationenrecht (OR), Art. 329a (vier Wochen Ferien), Art. 335c (Kündigungsfristen), Art. 324a (Lohn bei Krankheit) — Rechte der Angestellten. www.fedlex.admin.ch