Nebenjob in der Schweiz: Was ist erlaubt?
Ein zweiter Job ist legal, braucht keine Bewilligung und hat keine Obergrenze. Was das Gesetz begrenzt: Konkurrenz zum Arbeitgeber, mehr als 45 oder 50 Stunden pro Woche und Arbeit in den Ferien oder während du krankgeschrieben bist. Hier sind alle Regeln – plus ein Check mit fünf Fragen.

Ein Nebenjob ist erlaubt. Drei Dinge können ihn unerlaubt machen.
Die Schweiz kennt keine Bewilligung für Nebenjobs, keine maximale Anzahl Jobs und kein Formular. Du darfst unter der Woche für deinen Arbeitgeber arbeiten und am Samstag für eine Familie, oder abends Rechnungen für dein eigenes kleines Geschäft schreiben. Das Gesetz zieht nur drei Linien darum herum.
- Arbeite nicht gegen deinen Arbeitgeber.Ein Nebenjob darf die Firma nicht konkurrenzieren, die dir den Hauptlohn zahlt. Alles andere ist deine Sache.
- Arbeite nicht zu viel.Alle Jobs zusammen: höchstens 45 oder 50 Stunden pro Woche und 11 Stunden Schlaf zwischen zwei Arbeitstagen.
- Arbeite nicht, wenn du dich erholen sollst.Nicht in den Ferien und nicht, wenn du krankgeschrieben bist.
- Gib das Geld an.Jeder Franken gehört in die Steuererklärung. Die AHV zieht der Arbeitgeber ab, ausser bei sehr kleinen Löhnen. Zwei eigene Artikel erklären beides.
Und der Arbeitsvertrag?
Viele Arbeitsverträge sagen, dass Nebenjobs eine schriftliche Erlaubnis brauchen. Diese Klausel ist gültig, also lies zuerst deinen Vertrag. Gibt es keine Klausel, musst du nicht fragen – aber es dem Arbeitgeber zu sagen, ist üblich und hält dich bei der Stundengrenze auf der sicheren Seite.
Ein Ja und zwei Grenzen.
Die 45-Stunden-Grenze gilt für Angestellte in Industriebetrieben, Büro- und technisches Personal sowie Verkaufspersonal in grossen Detailhandelsbetrieben. Für alle anderen – Gastronomie, kleine Läden, Bau, Reinigung, Pflege – gelten 50. Höhere Kader, Landwirtschaft und Angestellte in Privathaushalten fallen gar nicht unter das Arbeitsgesetz. [2]
Wer dich bezahlt, bestimmt den Papierkram.
Die Regeln zu Stunden und Treuepflicht sind bei allen drei gleich. Was sich ändert: wer die AHV abzieht, wer dir eine Lohnabrechnung gibt und was du in die Steuererklärung schreibst.
Mehr zur AHV in Die AHV-Regel CHF 2 500 einfach erklärt und zu den Steuern in Nebeneinkommen und Steuern.
Alles, was einen Nebenjob zum Problem machen kann.
- Konkurrenziere deinen Arbeitgeber nichtDas ist das einzige echte Verbot. Ein Koch darf nicht für das Konkurrenzrestaurant kochen, eine Coiffeuse nicht für den Salon nebenan Haare schneiden. Alles, was nicht dasselbe Geschäft ist, ist okay – der Koch darf Hunde ausführen, die Coiffeuse Mathe-Nachhilfe geben. [1]
- 11 Stunden Ruhe zwischen zwei EinsätzenUm 23:00 Feierabend in der Bar, um 08:00 Start im Büro: Das sind nur 9 Stunden. Nicht erlaubt. Die Ruhezeit gilt über alle Jobs hinweg, genau wie das Wochenmaximum. [3]
- Arbeite nicht in den FerienFerien sind zum Erholen da. Arbeitest du in dieser Zeit für jemand anderen, darf dein Arbeitgeber den Ferienlohn verweigern oder zurückfordern. [4]
- Nicht, wenn du krankgeschrieben bistEin Arztzeugnis sagt, dass du nicht arbeiten kannst. Gleichzeitig anderswo zu arbeiten, ist ein Vertrauensbruch und ein Kündigungsgrund. [12]
- Prüf deinen VertragViele Verträge sagen: «Nebenbeschäftigung nur mit schriftlicher Bewilligung». Diese Klausel ist gültig. Ohne eine solche Klausel musst du nicht fragen – Bescheid zu geben ist trotzdem klug, denn die Stundengrenzen funktionieren nur, wenn beide Arbeitgeber davon wissen. [11]
Beantworte fünf Fragen.
Beschreib deinen Hauptjob und den Nebenjob, den du im Kopf hast. Die Seite sagt dir, ob das Gesetz ein Problem damit hat und was du vor dem ersten Einsatz tun solltest.
Vier Situationen mit eigenen Regeln.
- StaatsangestellteBundesangestellte müssen Nebenjobs melden und brauchen eine Bewilligung, wenn der Job ihre Arbeit beeinträchtigen könnte. Kantone und Schulen haben ähnliche Regeln – frag vor dem Start bei der Personalabteilung nach. [7]
- StudierendeKeine Grenze für Studierende aus der Schweiz und der EU/EFTA. Studierende aus anderen Ländern mit Studienbewilligung: höchstens 15 Stunden pro Woche während des Semesters und erst ab dem siebten Monat – siehe Ausweis B, C, L, G: Wer darf nebenbei arbeiten?.
- Plattformarbeit (Uber & Co.)Das Bundesgericht hat 2023 entschieden, dass Uber-Fahrer Angestellte sind, nicht Freelancer. Die Plattform muss AHV zahlen und sie versichern. Wer dein Arbeitgeber ist, hängt davon ab, wer die Anweisungen gibt – nicht davon, wie dich die App nennt. [10]
Kurze Antworten.
Ist ein Nebenjob in der Schweiz erlaubt?
Ja. Kein Gesetz verbietet einen zweiten Job. Die Grenzen sind: keine Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber (OR Art. 321a), höchstens 45 oder 50 Arbeitsstunden pro Woche für alle Jobs zusammen (ArG Art. 9), 11 Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen und keine bezahlte Arbeit in den Ferien oder bei Krankheit. Dein Vertrag kann zusätzlich verlangen, dass du um Erlaubnis fragst.
Muss ich meinem Arbeitgeber den Nebenjob melden?
Nur wenn dein Vertrag das verlangt oder wenn der Nebenjob deinen Arbeitgeber konkurrenziert oder deine Stunden über das gesetzliche Maximum bringt. Ohne Klausel darfst du schweigen – aber die meisten sagen es, denn die 45/50-Stunden-Grenze lässt sich nur einhalten, wenn beide Arbeitgeber Bescheid wissen.
Wie viele Stunden darf ich im Nebenjob arbeiten?
So viele, wie unter das Wochenmaximum von 45 Stunden (Büro-, technisches und Verkaufspersonal in grösseren Betrieben) oder 50 Stunden (alle anderen) passen – der Hauptjob zählt mit. Bei einem Hauptjob mit 42 Stunden bleiben 3 bis 8 Stunden pro Woche.
Darf ich einen Nebenjob haben, während ich Arbeitslosengeld beziehe?
Ja – du musst ihn dem RAV als Zwischenverdienst melden. Dein Taggeld wird gekürzt, aber die Versicherung stockt dich auf 70 oder 80 % deines früheren Lohns auf. So hast du immer mehr als ohne den Job.
Zahle ich auf einen Nebenjob AHV und Steuern?
Steuern: immer, ab dem ersten Franken. AHV: Ein Arbeitgeber zieht sie ab, ausser der Job bringt weniger als CHF 2 500 im Jahr – nicht so in Privathaushalten, dort ist die AHV ab dem ersten Franken geschuldet. Zu beiden Themen gibt es einen eigenen Artikel.

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Tasker werdenWoher die Regeln stammen.
- [1]Schweizerische Eidgenossenschaft – Obligationenrecht (OR), Art. 321a – Treuepflicht; Abs. 3: keine entgeltliche Arbeit für Dritte, die den Arbeitgeber konkurrenziert. www.fedlex.admin.ch
- [2]Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 9 – wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden, über alle Arbeitgeber zusammengezählt. www.fedlex.admin.ch
- [3]Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 15a – tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden. www.fedlex.admin.ch
- [4]Schweizerische Eidgenossenschaft – Obligationenrecht (OR), Art. 329d Abs. 3 – bezahlte Arbeit in den Ferien kann den Ferienlohn kosten. www.fedlex.admin.ch
- [5]SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft – Rechte und Pflichten in der Arbeitslosenversicherung – Zwischenverdienst muss dem RAV gemeldet werden. www.arbeit.swiss
- [6]Beobachter – Arbeitslos und doch arbeiten – so funktioniert der Zwischenverdienst (Aufstockung auf 70/80 %). www.beobachter.ch
- [7]Eidgenössisches Personalamt (EPA) – Richtlinien über Nebenbeschäftigungen von Bundesangestellten (BPG Art. 23) – Meldung und Bewilligung. www.epa.admin.ch
- [8]Informationsstelle AHV/IV – Merkblatt 2.01 – geringfügige Löhne: CHF 2 500 pro Arbeitgeber und Jahr (2026). www.ahv-iv.ch
- [9]Informationsstelle AHV/IV – Merkblatt 2.06 – Hausdienst: Beiträge ab dem ersten Franken (2026). www.ahv-iv.ch
- [10]Bundesgericht – Urteile 9C_70/2022 und 9C_76/2022 vom 22. März 2023 – Uber-Fahrer sind sozialversicherungsrechtlich Angestellte. www.bger.ch
- [11]WEKA – Mehrfachbeschäftigungen – Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden mit mehreren Jobs (Stunden werden zusammengezählt). www.weka.ch
- [12]Lohncheck – Ist ein Nebenjob erlaubt? – Überblick zu Vertragsklauseln, Ferien und Krankheit. lohncheck.ch