Artikel › Arbeiten in der Schweiz: der Start für Neuzugezogene

So startest du als Neuzugezogene in der Schweizer Arbeitswelt.

Innert 14 Tagen anmelden, innert 3 Monaten versichern, mit dem ersten Lohn starten AHV und Quellensteuer. EU/EFTA-Bürger kommen und arbeiten; alle anderen brauchen zuerst die Bewilligung über den Arbeitgeber. So funktioniert der Schweizer Arbeitsmarkt – Lebenslauf, Verträge, Probezeit, Kündigung – plus eine Checkliste für den ersten Monat.

Gemälde eines jungen Paares mit Rollkoffern, das aus einem roten Schweizer Zug auf den sonnigen Perron eines kleinen Bahnhofs steigt, mit Bahnhofsuhr, Glasdach, Bergen und einem See im Hintergrund
Tag eins. Vierzehn Tage zum Anmelden, drei Monate zum Versichern, ein Leben lang, um den Dialekt zu lernen.
Bevor wir starten · In einfachen Worten

Die Schweiz läuft mit ein paar Fristen und viel Papierkram, den du nur einmal erledigst. Vierzehn Tage, drei Monate, ein Lohnzettel – und du bist drin.

Für EU/EFTA-Bürger ist Arbeiten hier einfach, für alle anderen selektiv – doch die ersten Wochen sind für alle gleich: anmelden, versichern, den Arbeitgeber AHV und Steuern starten lassen. Danach hat der Arbeitsmarkt seine eigenen Gewohnheiten – Arbeitszeugnisse, 42-Stunden-Wochen, vier Wochen Ferien, ein Monat Probezeit –, die diese Seite der Reihe nach erklärt.

  1. Tag 1–14: die Gemeinde.Melde dich bei der Einwohnerkontrolle mit Pass, Vertrag und Mietvertrag an. Den Ausweis bekommst du erst Wochen später; was zählt, ist die Anmeldung.
  2. Woche 1–2: Bank und AHV.Ein Schweizer Konto (dein Arbeitgeber zahlt nichts ins Ausland) und die AHV-Nummer – die beantragt dein Arbeitgeber mit dem ersten Lohn.
  3. Monat 1–3: Krankenkasse.Wähle eine Grundversicherung (KVG) bei einer beliebigen Kasse – die Leistungen sind überall gleich, die Prämie nicht. Kreuze «mit Unfalldeckung» an, wenn du weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitest.
  4. Erster Lohn: Quellensteuer.Mit Ausweis B oder L zieht dein Arbeitgeber die Steuer vom Lohn ab. Du musst nichts ausfüllen – bis CHF 120 000 pro Jahr oder bis du eine Steuererklärung verlangst, um Abzüge geltend zu machen.
01 · Drei Zahlen

Die Fristen, die zählen.

14 Tage
für die Anmeldung bei deiner Gemeinde (Einwohnerkontrolle) nach der Ankunft – vorher läuft nichts
ch.ch [1]
3 Monate
für den Abschluss einer Schweizer Krankenkasse. Sie deckt dich dann rückwirkend ab dem Tag deiner Ankunft
BAG [3]
CHF 120 000
Bruttolohn pro Jahr: Ab dieser Grenze reichen Personen mit Ausweis B/L eine ordentliche Steuererklärung ein, statt Quellensteuer zu zahlen
ESTV [5]
02 · So läuft Arbeit hier

Sieben Dinge über den Schweizer Arbeitsmarkt.

  • EU/EFTA-Pass: kommen, anmelden, arbeitenBis drei Monate ohne Bewilligung (der Arbeitgeber meldet dich bei den Behörden); bei längeren Aufenthalten bekommst du dank Arbeitsvertrag einen Ausweis B von deiner Gemeinde. Stellensuchende dürfen sechs Monate bleiben. Jeder Job, jeder Arbeitgeber, auch Selbständigkeit. [1] [12]
  • Andere Pässe: zuerst stellt der Arbeitgeber das GesuchVor jedem Job braucht es eine Arbeitsbewilligung, auch für einen kurzen. Zugelassen werden nur qualifizierte Personen – Kader, Fachleute, Hochschulabsolventen mit Erfahrung – im Rahmen jährlicher Kontingente (8 500 für 2026), und der Arbeitgeber muss zeigen, dass keine passende Person aus der Schweiz oder der EU/EFTA verfügbar war. Prüfe, ob du auch ein Visum brauchst. [1] [4]
  • Der Schweizer LebenslaufZwei Seiten, ein Foto ist noch üblich, Daten genau. Leg jedes Arbeitszeugnis bei – Schweizer Arbeitgeber schreiben und lesen sie. Diplome brauchen nur in reglementierten Berufen eine formelle Anerkennung. [8]
  • Der Vertrag: 42 Stunden, 4 Wochen, 13 LöhneEine typische Vollzeitwoche hat 40–42 Stunden (gesetzliches Maximum 45 oder 50). Vier Wochen bezahlte Ferien sind das gesetzliche Minimum, fünf sind üblich. Ein 13. Monatslohn ist verbreitet, aber nur geschuldet, wenn er im Vertrag steht. [6] [7]
  • Probezeit und KündigungDie Probezeit dauert standardmässig einen Monat, höchstens drei. Danach beträgt die Kündigungsfrist einen Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten, drei ab dem zehnten – immer auf Ende eines Monats, für beide Seiten. [6]
  • Sprache: Die Region entscheidetDeutsch im Norden und in der Mitte (gesprochen wird Schweizerdeutsch, geschrieben Hochdeutsch), Französisch im Westen, Italienisch im Tessin. Mit Englisch kommst du in Tech, Pharma und Finanzen durch; für Haushaltsaufträge und den Alltag lern die Landessprache – danach fragt auch der Ausweis C.
  • Wo die Jobs sindjobs.ch, indeed.ch und LinkedIn für Festanstellungen; job-room.ch, die öffentliche Plattform der Arbeitsämter; und Auftragsplattformen wie Werkara für ein Nebeneinkommen während der Suche. [11]
03 · Deine Checkliste für den ersten Monat

Hak ab, was erledigt ist.

Nebenjobs und was dein Ausweis erlaubt: Ausweis B, C, L, G: Wer darf nebenbei arbeiten? und Teilzeit- und Nebenjobs für Expats. Selbständig mit Ausweis B: Freelancen mit Ausweis B. Das Land in Zahlen: Die Schweiz in Zahlen.

04 · Häufige Fragen

Kurze Antworten.

Was muss ich in den ersten zwei Wochen in der Schweiz erledigen?

Melde dich innert 14 Tagen mit Pass, Arbeitsvertrag und Mietvertrag bei deiner Gemeinde (Einwohnerkontrolle) an, eröffne ein Schweizer Bankkonto und lass deinen Arbeitgeber die AHV-Nummer beantragen. Die Krankenkasse folgt innert drei Monaten.

Dürfen EU-Bürger in der Schweiz einfach losarbeiten?

Ja. Bis drei Monate meldet dich der Arbeitgeber bei den Behörden; für längere Aufenthalte meldest du dich mit dem Vertrag bei deiner Gemeinde an und erhältst einen Ausweis B (oder L). Du darfst die Stelle wechseln, Nebenjobs annehmen und selbständig sein.

Wie bekommen Nicht-EU-Bürger eine Arbeitsbewilligung?

Der Arbeitgeber stellt das Gesuch, bevor du anfängst. Zugelassen werden qualifizierte Personen im Rahmen jährlicher Kontingente (2026: 4 500 Ausweise B und 4 000 Ausweise L), und der Arbeitgeber muss zeigen, dass keine passende Person aus der Schweiz oder der EU/EFTA verfügbar war. Für die Einreise kann zusätzlich ein Visum nötig sein.

Wie funktionieren die Steuern für Neuzugezogene?

Mit Ausweis B oder L zieht dein Arbeitgeber die Quellensteuer direkt von jedem Lohn ab. Ab CHF 120 000 pro Jahr reichst du eine ordentliche Steuererklärung ein; darunter kannst du bis zum 31. März des Folgejahres eine verlangen, um Abzüge geltend zu machen. Personen mit Ausweis C und Schweizer reichen immer eine Steuererklärung ein.

Was steht üblicherweise in einem Schweizer Arbeitsvertrag?

Eine 40- bis 42-Stunden-Woche, vier Wochen bezahlte Ferien (fünf sind üblich), eine Probezeit von einem bis drei Monaten, eine Kündigungsfrist von einem, zwei oder drei Monaten je nach Dienstjahren und ein 13. Monatslohn nur, wenn er im Vertrag steht.

Gemälde einer Reinigungskraft, die ein hohes Fenster in einer sonnigen Wohnung putzt

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Tasker werden
Quellen

Woher die Regeln stammen.

  1. [1]
    ch.ch – die Schweizer Behörden online – Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz arbeiten – Anmeldung innert 14 Tagen, Regeln für EU/EFTA und Drittstaaten, Stellensuchende. www.ch.ch
  2. [2]
    ch.ch – die Schweizer Behörden online – Arbeit – die Übersicht: Verträge, Kündigung, Ferien, Arbeitslosigkeit. www.ch.ch
  3. [3]
    Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Obligatorische Krankenversicherung – innert drei Monaten nach der Ankunft, Deckung rückwirkend. www.bag.admin.ch
  4. [4]
    Schweizerischer Bundesrat – Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten 2026 – 4 500 Ausweise B + 4 000 Ausweise L, unverändert. www.admin.ch
  5. [5]
    Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Besteuerung an der Quelle – Quellensteuer für Ausweis B/L; ordentliche Veranlagung ab CHF 120 000 oder auf Antrag bis 31. März. www.estv2.admin.ch
  6. [6]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – Obligationenrecht (OR), Art. 335b (Probezeit 1–3 Monate), Art. 335c (Kündigungsfrist 1/2/3 Monate), Art. 329a (vier Wochen Ferien). www.fedlex.admin.ch
  7. [7]
    Schweizerische Eidgenossenschaft – Arbeitsgesetz (ArG), Art. 9 – wöchentliche Höchstarbeitszeit 45/50 Stunden. www.fedlex.admin.ch
  8. [8]
    SBFI – Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation – Anerkennung ausländischer Diplome – nur für reglementierte Berufe nötig. www.sbfi.admin.ch
  9. [9]
    Serafe – Radio- und Fernsehabgabe – pro Haushalt in Rechnung gestellt. www.serafe.ch
  10. [10]
    Informationsstelle AHV/IV – AHV-Nummer und erste Beiträge – vom ersten Arbeitgeber abgezogen. www.ahv-iv.ch
  11. [11]
    job-room.ch – Die öffentliche Stellenplattform der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). www.job-room.ch
  12. [12]
    Staatssekretariat für Migration (SEM) – Einreise und Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit – EU/EFTA und Drittstaaten. www.sem.admin.ch

Am 5. Oktober 2026 mit den obigen Quellen abgeglichen; die Zahlen gelten für 2026 und ändern jeweils im Januar. Das Datum «Zuletzt aktualisiert» oben ändert sich, sobald eine Zahl aufgefrischt wird. Die Regeln zu den Bewilligungen sind aus Bundesquellen zusammengefasst; die kantonale Praxis variiert, und verbindliche Auskünfte gibt das Migrationsamt. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.