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Freelancen mit Ausweis B.

EU/EFTA-Bürger dürfen mit Ausweis B ab dem ersten Tag freelancen und weisen es bei der Verlängerung nach; Drittstaatsangehörige brauchen eine kantonale Bewilligung, ausser sie kamen als Familienangehörige. Das Setup – Ausgleichskasse, ordentliche Steuererklärung, drei Versicherungen, Säule 3a – und ein Check für deinen Fall.

Gemälde eines jungen Mannes mit Laptoptasche, der auf einer Steinbrücke einen breiten grünen Fluss in einer Schweizer Stadt überquert; am anderen Ufer alte Häuser mit roten Dächern und ein Münsterturm
Über die Brücke zum ersten Kunden – mit einer Bewilligung, die das für die meisten Europäer schon erlaubt.
Vorweg · In einfachen Worten

EU/EFTA-Bürger dürfen mit Ausweis B ab dem ersten Tag freelancen. Alle anderen brauchen das Ja des Kantons – ausser sie kamen als Familienangehörige.

Die Personenfreizügigkeit umfasst auch die selbständige Arbeit. Ein EU/EFTA-Ausweis B steht dem Freelancen also nicht im Weg: Du meldest dich an, wirst von der AHV als selbständig anerkannt und zeigst bei der Verlängerung, dass das Geschäft deine Rechnungen bezahlt. Bei Drittstaatsangehörigen ist die Bewilligung an die Stelle gebunden, für die sie erteilt wurde; die Selbständigkeit ist ein separater Entscheid des Kantons. Unten: die drei Wege, das Setup, das für alle gleich ist, und ein Check für deinen Fall.

EU
EU/EFTA-PassDie Freizügigkeit umfasst die Selbständigkeit. Melde dich innert 14 Tagen bei deiner Gemeinde an, lass dich von der Ausgleichskasse anerkennen, bewahre Rechnungen und Buchhaltung auf – das ist der Nachweis, den das Migrationsamt will, jetzt und bei jeder Verlängerung.
Andere
Drittstaat, Bewilligung über ArbeitgeberSelbständigkeit braucht eine kantonale Bewilligung (AIG Art. 19): wirtschaftliches Interesse, Finanzierungsnachweis und Tragfähigkeit. Erteilt in Sonderfällen; ein Nebengeschäft neben der Stelle gehört selten dazu.
Familie
Drittstaat, FamiliennachzugZu einem Schweizer Partner oder einem Partner mit Ausweis C gezogen? Dann darfst du ohne zusätzliche Bewilligung selbständig sein (AIG Art. 46). Zu einem Partner mit Ausweis B gezogen: Bewilligung nötig, meist erteilt.
01 · Drei Zahlen

Fünf Jahre, null Prozent, 36 288.

5 Jahre
gilt der Ausweis B, den EU/EFTA-Bürger beim Nachweis der Selbständigkeit erhalten – und bei der Verlängerung muss die Tätigkeit den Lebensunterhalt weiterhin decken
Weisung ZH [1]
0 %
Quellensteuer auf selbständiges Einkommen. Freelancer mit Ausweis B reichen eine ordentliche Steuererklärung ein – wie Schweizer
ESTV [6]
CHF 36 288
zahlt ein Freelancer ohne Pensionskasse 2026 höchstens in die Säule 3a ein – 20 % des Nettoeinkommens, voll abziehbar
UBS [7]
02 · Mein Fall

Bewilligung und erwartetes Einkommen.

03 · Das Setup

Sechs Dinge, die jeder Freelancer mit Ausweis B einmal erledigt.

  • Einzelunternehmen auf deinen NamenKein Kapital, kein Notar. Ins Handelsregister erst ab CHF 100 000 Umsatz – doch für EU/EFTA-Freelancer ist ein freiwilliger Eintrag (etwa CHF 120) ein günstiger Nachweis der Selbständigkeit fürs Migrationsamt. [1] [9]
  • Der Brief der Ausgleichskasse ist dein SchlüsseldokumentMelde dich mit drei Rechnungen an; der Anerkennungsbrief belegt die Selbständigkeit gegenüber Migrationsamt, Kunden und Steueramt. Beiträge: 10 % des Nettoeinkommens, sinkende Skala unter CHF 60 500, Minimum CHF 530, vierteljährlich in Rechnung gestellt. [5]
  • Steuern: Steuererklärung statt QuellensteuerSelbständiges Einkommen wird nie an der Quelle besteuert. Freelancer mit Ausweis B reichen eine ordentliche Steuererklärung ein – mit dem Hilfsblatt für Selbständige – und ziehen Geschäftskosten, AHV und Säule 3a ab wie jeder Schweizer Freelancer. Ein Lohn daneben wird an der Quelle besteuert und angerechnet. [6]
  • Versicherung: drei Lücken selbst schliessenEine Arbeitslosenversicherung gibt es für dich nicht. Unfall: freiwillig bei der Suva/UVG oder mindestens Unfalldeckung in der Krankenkasse. Haftpflicht: Betriebshaftpflicht vor dem ersten Kunden. Vorsorge: Säule 3a bis CHF 36 288. [7]
  • Verlängerung: zeigen, dass es läuftBei jeder Verlängerung prüft das Migrationsamt, ob deine Selbständigkeit den Lebensunterhalt sichert: AHV-Abrechnungen, Buchhaltung, Rechnungen. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, kann die Bewilligung verlieren. Halte den Ordner ab dem ersten Tag in Ordnung. [1]
  • Später Ausweis CNach fünf Jahren (EU/EFTA und einige andere Staaten) oder zehn Jahren, mit guter Integration und Sprachkenntnissen, hebt die Niederlassungsbewilligung alle verbleibenden Einschränkungen auf – auch die Prüfungen bei der Verlängerung. [10]

Die sieben Schritte im Detail: Selbständig werden in 7 Schritten. Die Ausgleichskasse: Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Rechnungen und MWST: Freelancer-Grundlagen: Rechnung, MWST, Buchhaltung. Alle Ausweise: Ausweis B, C, L, G: Wer darf nebenbei arbeiten?.

04 · Häufige Fragen

Kurze Antworten.

Darf ich mit Ausweis B in der Schweiz freelancen?

EU/EFTA-Bürger: ja, die Freizügigkeit umfasst die Selbständigkeit; nachweisen bei der Verlängerung mit AHV-Anerkennung, Rechnungen und Buchhaltung. Drittstaatsangehörige mit Ausweis B über einen Arbeitgeber: nur mit kantonaler Bewilligung nach AIG Art. 19. Drittstaatsangehörige Ehepartner von Schweizern oder Personen mit Ausweis C: ja, ohne Bewilligung.

Zahle ich als Freelancer noch Quellensteuer?

Nicht auf selbständiges Einkommen – es wird nie an der Quelle besteuert. Du reichst eine ordentliche Steuererklärung mit dem Hilfsblatt für Selbständige ein. Hast du daneben einen Lohn, bleibt dieser Teil bei der Quellensteuer und wird angerechnet.

Was muss ich anmelden?

Bei deiner Gemeinde innert 14 Tagen (EU/EFTA-Selbständige), bei der kantonalen Ausgleichskasse als selbständig ab über CHF 2 500 im Jahr, MWST erst ab CHF 100 000 Umsatz, Handelsregister erst ab CHF 100 000 (darunter freiwillig – ein nützlicher Nachweis).

Welche Versicherungen brauche ich als Freelancer mit Ausweis B?

Die Krankenkasse läuft weiter wie bisher; ergänze eine Unfalldeckung oder die freiwillige Suva-Versicherung; schliess eine Betriebshaftpflicht ab; spare in die Säule 3a (bis CHF 36 288). Eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige gibt es nicht.

Kann ich wegen meiner Selbständigkeit die Bewilligung verlieren?

Nur wenn sie deinen Lebensunterhalt nicht sichert und du auf Sozialhilfe angewiesen bist. Ein rentables Freelance-Geschäft mit sauberen Unterlagen ist genau das, was die Verlängerung verlangt.

Gemälde eines IT-Helfers, der einer älteren Frau am Küchentisch den Laptop einrichtet

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Quellen

Woher die Regeln stammen.

  1. [1]
    Kanton Zürich, Migrationsamt — Weisung zum Freizügigkeitsabkommen (1. Mai 2026) – EU/EFTA-Selbständige: fünfjähriger Ausweis B bei Nachweis der Selbständigkeit (AHV-Anerkennung, Rechnungen, Buchhaltung); die Tätigkeit muss den Lebensunterhalt sichern; Prüfung bei der Verlängerung. www.zh.ch
  2. [2]
    Staatssekretariat für Migration (SEM) — Weisungen AIG, Kapitel 4, Ziffer 4.7.2 – Selbständigkeit von Drittstaatsangehörigen: kantonale Bewilligung, wirtschaftliches Interesse, finanzielle Mittel. www.sem.admin.ch
  3. [3]
    Schweizerische Eidgenossenschaft — AIG, Art. 19 (Selbständigkeit, Drittstaaten), Art. 38 (Stellen- und Berufswechsel), Art. 46 (Familienangehörige dürfen unselbständig oder selbständig arbeiten). www.fedlex.admin.ch
  4. [4]
    ch.ch – die Schweizer Behörden online — Als Ausländer in der Schweiz arbeiten – selbständige EU/EFTA-Bürger melden sich innert 14 Tagen an. www.ch.ch
  5. [5]
    Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.02 – Beiträge der Selbständigen 2026: 10 %, sinkende Skala, Minimum CHF 530; Anerkennungsbrief. www.ahv-iv.ch
  6. [6]
    Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — Besteuerung an der Quelle – selbständiges Einkommen wird nicht an der Quelle besteuert; es gilt die ordentliche Veranlagung. www.estv2.admin.ch
  7. [7]
    UBS — Maximum Säule 3a 2026 – CHF 7 258 mit Pensionskasse; ohne 20 % des Nettoeinkommens bis CHF 36 288. www.ubs.com
  8. [8]
    Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — MWST-Steuerpflicht – MWST ab CHF 100 000 Umsatz. www.estv.admin.ch
  9. [9]
    EasyGov — EasyGov.swiss – Online-Anmeldungen für neue Unternehmen. www.easygov.swiss
  10. [10]
    Staatssekretariat für Migration (SEM) — Niederlassungsbewilligung C – nach fünf Jahren (EU/EFTA und einige Staaten) oder zehn Jahren, mit Integration. www.sem.admin.ch

Am 5. Oktober 2026 mit den obigen Quellen abgeglichen; die Zahlen gelten für 2026 und ändern jeweils im Januar. Das Datum «Zuletzt aktualisiert» oben ändert sich, sobald eine Zahl aktualisiert wird. Die Bewilligungsregeln sind aus Quellen des Bundes und des Kantons Zürich zusammengefasst; die Praxis unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, verbindliche Auskünfte gibt das Migrationsamt. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.