Freelancen mit Ausweis B.
EU/EFTA-Bürger dürfen mit Ausweis B ab dem ersten Tag freelancen und weisen es bei der Verlängerung nach; Drittstaatsangehörige brauchen eine kantonale Bewilligung, ausser sie kamen als Familienangehörige. Das Setup – Ausgleichskasse, ordentliche Steuererklärung, drei Versicherungen, Säule 3a – und ein Check für deinen Fall.

EU/EFTA-Bürger dürfen mit Ausweis B ab dem ersten Tag freelancen. Alle anderen brauchen das Ja des Kantons – ausser sie kamen als Familienangehörige.
Die Personenfreizügigkeit umfasst auch die selbständige Arbeit. Ein EU/EFTA-Ausweis B steht dem Freelancen also nicht im Weg: Du meldest dich an, wirst von der AHV als selbständig anerkannt und zeigst bei der Verlängerung, dass das Geschäft deine Rechnungen bezahlt. Bei Drittstaatsangehörigen ist die Bewilligung an die Stelle gebunden, für die sie erteilt wurde; die Selbständigkeit ist ein separater Entscheid des Kantons. Unten: die drei Wege, das Setup, das für alle gleich ist, und ein Check für deinen Fall.
Fünf Jahre, null Prozent, 36 288.
Bewilligung und erwartetes Einkommen.
Sechs Dinge, die jeder Freelancer mit Ausweis B einmal erledigt.
- Der Brief der Ausgleichskasse ist dein SchlüsseldokumentMelde dich mit drei Rechnungen an; der Anerkennungsbrief belegt die Selbständigkeit gegenüber Migrationsamt, Kunden und Steueramt. Beiträge: 10 % des Nettoeinkommens, sinkende Skala unter CHF 60 500, Minimum CHF 530, vierteljährlich in Rechnung gestellt. [5]
- Steuern: Steuererklärung statt QuellensteuerSelbständiges Einkommen wird nie an der Quelle besteuert. Freelancer mit Ausweis B reichen eine ordentliche Steuererklärung ein – mit dem Hilfsblatt für Selbständige – und ziehen Geschäftskosten, AHV und Säule 3a ab wie jeder Schweizer Freelancer. Ein Lohn daneben wird an der Quelle besteuert und angerechnet. [6]
- Versicherung: drei Lücken selbst schliessenEine Arbeitslosenversicherung gibt es für dich nicht. Unfall: freiwillig bei der Suva/UVG oder mindestens Unfalldeckung in der Krankenkasse. Haftpflicht: Betriebshaftpflicht vor dem ersten Kunden. Vorsorge: Säule 3a bis CHF 36 288. [7]
- Verlängerung: zeigen, dass es läuftBei jeder Verlängerung prüft das Migrationsamt, ob deine Selbständigkeit den Lebensunterhalt sichert: AHV-Abrechnungen, Buchhaltung, Rechnungen. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, kann die Bewilligung verlieren. Halte den Ordner ab dem ersten Tag in Ordnung. [1]
- Später Ausweis CNach fünf Jahren (EU/EFTA und einige andere Staaten) oder zehn Jahren, mit guter Integration und Sprachkenntnissen, hebt die Niederlassungsbewilligung alle verbleibenden Einschränkungen auf – auch die Prüfungen bei der Verlängerung. [10]
Die sieben Schritte im Detail: Selbständig werden in 7 Schritten. Die Ausgleichskasse: Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Rechnungen und MWST: Freelancer-Grundlagen: Rechnung, MWST, Buchhaltung. Alle Ausweise: Ausweis B, C, L, G: Wer darf nebenbei arbeiten?.
Kurze Antworten.
Darf ich mit Ausweis B in der Schweiz freelancen?
EU/EFTA-Bürger: ja, die Freizügigkeit umfasst die Selbständigkeit; nachweisen bei der Verlängerung mit AHV-Anerkennung, Rechnungen und Buchhaltung. Drittstaatsangehörige mit Ausweis B über einen Arbeitgeber: nur mit kantonaler Bewilligung nach AIG Art. 19. Drittstaatsangehörige Ehepartner von Schweizern oder Personen mit Ausweis C: ja, ohne Bewilligung.
Zahle ich als Freelancer noch Quellensteuer?
Nicht auf selbständiges Einkommen – es wird nie an der Quelle besteuert. Du reichst eine ordentliche Steuererklärung mit dem Hilfsblatt für Selbständige ein. Hast du daneben einen Lohn, bleibt dieser Teil bei der Quellensteuer und wird angerechnet.
Was muss ich anmelden?
Bei deiner Gemeinde innert 14 Tagen (EU/EFTA-Selbständige), bei der kantonalen Ausgleichskasse als selbständig ab über CHF 2 500 im Jahr, MWST erst ab CHF 100 000 Umsatz, Handelsregister erst ab CHF 100 000 (darunter freiwillig – ein nützlicher Nachweis).
Welche Versicherungen brauche ich als Freelancer mit Ausweis B?
Die Krankenkasse läuft weiter wie bisher; ergänze eine Unfalldeckung oder die freiwillige Suva-Versicherung; schliess eine Betriebshaftpflicht ab; spare in die Säule 3a (bis CHF 36 288). Eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige gibt es nicht.
Kann ich wegen meiner Selbständigkeit die Bewilligung verlieren?
Nur wenn sie deinen Lebensunterhalt nicht sichert und du auf Sozialhilfe angewiesen bist. Ein rentables Freelance-Geschäft mit sauberen Unterlagen ist genau das, was die Verlängerung verlangt.

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Tasker werdenWoher die Regeln stammen.
- [1]Kanton Zürich, Migrationsamt — Weisung zum Freizügigkeitsabkommen (1. Mai 2026) – EU/EFTA-Selbständige: fünfjähriger Ausweis B bei Nachweis der Selbständigkeit (AHV-Anerkennung, Rechnungen, Buchhaltung); die Tätigkeit muss den Lebensunterhalt sichern; Prüfung bei der Verlängerung. www.zh.ch
- [2]Staatssekretariat für Migration (SEM) — Weisungen AIG, Kapitel 4, Ziffer 4.7.2 – Selbständigkeit von Drittstaatsangehörigen: kantonale Bewilligung, wirtschaftliches Interesse, finanzielle Mittel. www.sem.admin.ch
- [3]Schweizerische Eidgenossenschaft — AIG, Art. 19 (Selbständigkeit, Drittstaaten), Art. 38 (Stellen- und Berufswechsel), Art. 46 (Familienangehörige dürfen unselbständig oder selbständig arbeiten). www.fedlex.admin.ch
- [4]ch.ch – die Schweizer Behörden online — Als Ausländer in der Schweiz arbeiten – selbständige EU/EFTA-Bürger melden sich innert 14 Tagen an. www.ch.ch
- [5]Informationsstelle AHV/IV — Merkblatt 2.02 – Beiträge der Selbständigen 2026: 10 %, sinkende Skala, Minimum CHF 530; Anerkennungsbrief. www.ahv-iv.ch
- [6]Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — Besteuerung an der Quelle – selbständiges Einkommen wird nicht an der Quelle besteuert; es gilt die ordentliche Veranlagung. www.estv2.admin.ch
- [7]UBS — Maximum Säule 3a 2026 – CHF 7 258 mit Pensionskasse; ohne 20 % des Nettoeinkommens bis CHF 36 288. www.ubs.com
- [8]Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — MWST-Steuerpflicht – MWST ab CHF 100 000 Umsatz. www.estv.admin.ch
- [9]EasyGov — EasyGov.swiss – Online-Anmeldungen für neue Unternehmen. www.easygov.swiss
- [10]Staatssekretariat für Migration (SEM) — Niederlassungsbewilligung C – nach fünf Jahren (EU/EFTA und einige Staaten) oder zehn Jahren, mit Integration. www.sem.admin.ch